(openPR) Den deutschen Banken drohen strafrechtliche Konsequenzen für den finanzkrisenbedingt entstandenen Milliardenverlust von Banken und Anlegern. Die proConcept AG begrüßt, dass die Verursacher endlich zur Verantwortung gezogen werden sollen.
Gegen einzelne Banken ermitteln die Staatsanwälte bereits, die Einleitung weiterer Ermittlungsverfahren werde geprüft, schreibt pressetext. Einige Anleger haben bereits selbst rechtliche Schritte eingeleitet, weil sie einiges an Vermögen verloren haben. Jetzt untersucht die Justiz verschiedene Institute auf Untreue, unrichtige Darstellung börsennotierter Gesellschaften und Falschbilanzierungen. Laut Bernhard Schwetzler, Lehrstuhlinhaber Finanzmanagement und Banken an der Handelshochschule Leipzig sind die Folgen aus den Fehlspekulationen mit faulen US-Hypotheken keine große Überraschung. Die daraus entstandenen Beinahe-Pleiten der Banken konnten nur durch staatliche Hilfemaßnahmen verhindert werden.
Schwetzler meint, dass eher mit Schadenersatzklagen durch einzelne Aktionäre zu rechnen gewesen wäre, weniger mit einer strafrechtlichen Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. Dies geschehe auf einer anderen Rechtsebene, so der Experte. Da die finanzielle Bewertung von Banken recht unübersichtlich sei, sind dafür Wirtschaftprüfer zuständig. Deren Verhalten müsse im Fall von Strafrechtsverfahren genauso in die Ermittlungen mit einbezogen werden.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits gegen die IKB, die KfW, sowie die Sachsen LB, schreibt das Handelsblatt. Außerdem werde die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen die Landesbank Baden-Württemberg, die HSH Nordbank, die Bayern LB und den Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate geprüft. Den Managern drohen Schadenersatzforderungen und Bußgelder wegen organisatorischer Mängel.
Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG, dazu: „Wir begrüßen natürlich, dass die Bank-Manager endlich für die strafrechtlichen Konsequenzen ihres Handelns gerade stehen sollen. Vor allem fehlt ihnen offenbar die persönliche und wirtschaftliche Verantwortung.“
SPD-Landtagsfraktionschef Franz Maget schließt sich dieser Meinung an: „Es kann nicht sein, dass durch Misswirtschaft Milliardenbeträge verloren gehen und niemand dafür zur Verantwortung gezogen werden kann.“
Die Frage ist, inwiefern die Vorstände und Aufsichtsräte wirklich zur Verantwortung gezogen werden, da bei vergleichbaren Ermittlungsverfahren gegen Manager anderer Banken oft das Problem bestand, dass vorsätzliches Handeln zum Schaden der Bank nachgewiesen werden musste. Denn Unwissenheit, oder krasser ausgedrückt, Dummheit ist nicht strafbar.










