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Entschädigungsfall Kaupthing-Bank Island - Anleger verunsichert

17.02.200914:14 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Widersprüchliche Presseberichte die Entschädigungszahlungen an Anleger der Kaupthing Bank Island betreffend, sorgen für Verunsicherung bei den betroffenen Kunden. Anlegeranwälte der BTR Mecklenburg & Kollegen raten Geschädigten derzeit zur Besonnenheit und Geduld.





Nachdem zum Ende des Jahres 2008 die Frist zur Anmeldung von Rückforderungen an den Isländischen Sicherungsfonds Tryggingarsjódur abgelaufen ist und die Rückführung der angelegten Beträge an die Sparer als gesichert galt, sorgen nun widersprüchliche Pressemeldungen für Verunsicherung unter den betroffenen Anlegern der isländischen Kaupthing Bank.



Zeitungsmeldungen zu Folge soll sich der Präsident Islands, Olafur Ragnar Grimsson, in einem Interview gegen eine solche Entschädigung ausgesprochen haben.

Als Reaktion auf die Äußerungen des Präsidenten versicherte das isländische Kabinett jedoch umgehend, Island stehe zu den im November mit der EU sowie insbesondere den betroffenen Ländern Deutschland, Großbritannien und Niederlande getroffenen Vereinbarungen. Auch die Kaupthing-Bank ließ verlauten, dass sie ihre deutschen Kunden nach wie vor voll entschädigen wolle und bereits über 80 % der Mittel bereitstünden.

Dass deutsche Bundesfinanzministerium geht ebenfalls weiter von einer Entschädigung der rund 31.000 deutschen Sparer durch die Kaupthing-Bank bzw. den Einlagensicherungsfonds aus. Deutschland sei auch weiterhin bereit, den isländischen Einlagensicherungsfonds bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Entschädigungsverpflichtung durch Gewährung eines Darlehens zu unterstützen. Wie ein Sprecher der Finanzaufsicht BaFin zu recht betonte, ändert die Präsidentenäußerungen am "Entschädigungsanspruch im Rahmen des in Europa harmonisierten Einlagensicherungsgesetzes nichts ".

Die Anwälte der Frankfurter Anwaltskanzlei BTR-Mecklenburg & Kollegen vertreten zahlreiche geschädigte Anleger unter anderem der isländischen Kaupthing-Bank und raten diesen zur Besonnenheit.

Nach Einschätzung der erfahrenen Anlegerschützer ist nach wie vor davon auszugehen, dass eine Entschädigung - wenn auch mit erheblicher Verzögerung - der Betroffenen erfolgen wird.



Weitere rechtliche Schritte und damit kostenauslösende Maßnahmen erscheinen aktuell noch nicht angezeigt.

Geschädigte Kapitalanleger können sich jederzeit über das Frankfurter Büro der BTR-Mecklenburg & Kollegen von den Rechtsanwälten Rössler, Möbius und Bretz individuell beraten lassen.



BTR-Mecklenburg & Kollegen Frankfurt/Main

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