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Im Kampf gegen Doping bleibt viel zu tun

16.02.200911:40 UhrSport
Bild: Im Kampf gegen Doping bleibt viel zu tun
Der Tübinger Sportsoziologe Helmut Digel hält die besherigen Anstrenungen zur Bekämpfung von Doping-Delikten für wirkungslos
Der Tübinger Sportsoziologe Helmut Digel hält die besherigen Anstrenungen zur Bekämpfung von Doping-Delikten für wirkungslos

(openPR) Bad Boll / Kreis Göppingen - Sport, Staat und Wirtschaft sind in der Schlacht gegen Wettkampf-Manipulationen noch lange nicht in der Vorhand, bemängelten Fachleute auf einer Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll.

Bei der Doping-Bekämpfung in Deutschland gibt es nach Ansicht von Experten noch erhebliche Mängel. Auf einer Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll am Wochenende (13./14.02.09) sprach der Tübinger Sportwissenschaftler Helmut Digel von einem »beschleunigten Moralverfall im Sport«, ungenügenden gesetzlichen Grundlagen und wirkungslosen Maßnahmen. Der Marburger Kriminologe Dieter Rössner konstatierte »Reformbedarf« und ein »Vollzugsdefizit«. Ermittler und Doping-Kontrolleure sehen dagegen kleine Fortschritte. Die Bundesregierung will, dass sich der Sport selbst und die Wirtschaft stärker engagieren.



Die Beschäftigung mit Dopingverstößen gleicht nach Ansicht Digels, der bis vor wenigen Jahren selbst als Sportfunktionär u. a. im Nationalen Olympischen Komitee tätig war, einem »folgenlosen Kommunikationsspiel«: auf kurzfristige Empörung folge Vertagen und dann das Warten auf den nächsten Skandal. Weder im Bereich der pharmakologischen Forschung, noch bei Trainern, Athleten oder Sportverbänden könne er ernsthafte Ansätze erkennen, dem Doping entgegen zu treten.

Auch die staatlichen Anstrengungen beurteilt Digel skeptisch. Das seit November 2007 gültige »Gesetzt zur Verbesserung der Bekämpfung des Doping« hat seiner Meinung nach »nichts bewirkt«. Gleichwohl ist Digel der Überzeugung, dass der Sport das Doping-Problem nicht allein aus eigener Anstrengung lösen kann. Mit Nachdruck forderte er in Bad Boll, dass staatsanwaltliche Ermittlungen aufgenommen werden, wo immer es einen Anfangsverdacht gibt, und dabei auch »investigative Recherchen« eingesetzt werden.

Den Sport will er dennoch nicht aus seiner Verantwortung entlassen. Digel schlug vor, einen Teil der Preisgelder und der Sponsoring-Mittel verbindlich für die Doping-Bekämpfung abzuzweigen. Diese Gelder könnten auch der Prävention zugute kommen, die sich bislang als »pädagogisch harmlos« und ohne relevante Abschreckungswirkung erwiesen habe.

Weniger pessimistisch beurteilten der für Doping-Delikte zuständige Referatsleiter im Bundeskriminalamt (BKA), Heiko Löhr, und Ulrike Spitz von der Nationalen Aniti-Doping-Agentur (NADA) die Situation. Ihrer Meinung nach hat sich die Zusammenarbeit zwischen zwischen NADA und BKA verbessert und in der Dopingszene zu einer spürbaren Verunsicherung geführt. Die Zahl der Trainings-Kontrollen seien im letzten Jahr auf 8000 Untersuchungen verdoppelt worden. Auch der seit Beginn des Jahres gültige neue NADA-Code, der die Anti-Doping-Standards definiert, sei weiter verschärft worden. So gilt für Spitzenathleten seitdem die sogenannte "Ein-Stunden-Regel". Für jeden Tag müssen sie eine Stunde angeben, zu der sie für eine Dopingprobe zur Verfügung stehen. Drei Verstöße gegen diese Meldeauflagen innerhalb von 18 Monaten werden mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren geahndet.

Für eine Intensivierung der Zusammenarbeit von Sport und Staat bei der Doping-Bekämpfung machte sich auch der Marburger Kriminologe Dieter Rössner stark. Der Sport könne durch Kontrollen lediglich Einzelfälle aufdecken und sanktionieren. Die Aufdeckung von Doping-Netzwerken und bandenmäßig organisierten Verbrechen müsse aber durch staatliche Ermittlungen geleistet werden.

Bei dieser Ermittlungstätigkeit sieht Rössner allerdings »Vollzugsmängel«. In Bad Boll machte er einige Vorschläge, wie diese Defizite zu lindern wären. Für ein wirksames Instrument hält er beispielsweise die Ausweitung der Kronzeugenregelung auf die strafrechtliche Verfolgung von Doping-Delikten. Grundsätzlich befürwortet er auch den Einsatz von V-Leuten und Telefonüberwachung, wie überhaupt die Erhöhung des Verfolgungs- und Ermittlungsdrucks. Auch eine Absicherung des »Whistleblowings«, also der Mitteilung von Insiderwissen, hält er für erwägenswert.

Rössner wies außerdem auf strafrechtliche Lücken bei der Dopingbekämpfung hin, die auch durch das neue Anti-Doping-Gesetz nicht geschlossen wurden. So bleibt der Besitz von geringen Mengen von Doping-Substanzen, mithin die selbst verantwortete Einnahme dieser Mittel, straffrei. Dies hat mit dem Rechts-Grundsatz zu tun, dass der Staat seine Bürger nicht von einer Selbstschädigung abhalten darf.

Damit ist – so Rössner – aber nur eine »mittelbare Kriminalisierung des Doping« möglich. Zur Anwendung kommt vor allem das Arzneimittelgesetz, mit dem allerdings weder Blut- noch Gen-Doping und schon gar nicht das Betrugsgeschehen durch Dopingverstöße geahndet werden kann. Insofern sieht Rössner Reformbedarf bei der Anti-Doping-Gesetzgebung und schlägt einen eigenen Strafrechtsparagrafen »Wettbewerbsverfälschungen im Sport« vor. Wer manipuliert, soll mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren rechnen müssen.

Für Christoph Bergner, zuständiger Staatssekretär im Bundesinnenministerium, wirft der vorgeschlagene Straftatbestand Sportbetrug »schwierige Fragen der Rechtsdogmatik« auf. In einem schriftlichen Grußwort an die Tagungsteilnehmer in Bad Boll argumentierte er, dass dann im Grunde jede Schwalbe im Strafraum zu einem Fall für den Staatsanwalt werden könne.

Viel mehr setzt Bergner auf die Selbstverantwortung des Sports. Der will er durch verschärfte Richtlinien bei der Sportförderung Nachdruck verleihen. Nur wer sich bedingungslos die NADA-Richtlinien zueigen macht, kann noch mit Fördergeldern rechnen. »Einigen Nachholbedarf« sieht er zum Beispiel bei der Vertragsgestaltung mit Trainern und Betreuern. Ihre Mitwirkung an der Dopingbekämpfung müsse verbildlich eingefordert werden. Bedenklich findet Bergner ebenso, »dass die Wirtschaft sich in vergleichsweise nur geringem Umfang an der Dopingbekämpfung beteiligt«. Angesichts der Tatsache, dass Doping den Sport als Werbeträger diskreditiert, sollte es seiner Meinung nach »ureigenstes Interesse der Wirtschaft sein, sich hier mehr zu engagieren«.

Immerhin 4,4 Millionen Euro stellt die Bundesregierung 2009 für das Doping-Kontrollsystem der Nationalen-Antidoping-Agentur (NADA) und die Kontrolllabore zur Verfügung. Dies sind 400.000 Euro mehr als im Vorjahr. Dass damit keine großen Sprünge zu machen sind, scheint dem Staatssekretär durchaus bewusst zu sein. Denn unverblümt fordert er: »Daneben ist die Unterstützung der NADA durch den Sport, die Länder und die Wirtschaft dringend erforderlich«.

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