(openPR) BERLIN. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 18.2.04 zur Übertragung des Namens aus vorangegangener Ehe bei Wiederheirat erklärt die Familienrechtsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion und Mitglied im Rechtsausschuss, Sibylle :
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Ehename aus einer gescheiterten Ehe auch Ehename einer zukünftigen Ehe werden kann, ist zu begrüßen.









