(openPR) So mancher Käufer einer Immobilie kann bei einer Zwangsversteigerung ein Schnäppchen machen. Anders sieht das sicher der „Verkäufer“, dem nichts anderes übrig bleibt, als sein Haus übers Gericht verkaufen zu lassen, weil Banken oder der ehemalige Partner ihn dazu zwingen. Ob „Käufer“ oder „Verkäufer“ – in jedem Fall muss man/frau wissen, wie der Kauf einer Immobilie vor Gericht abläuft. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat deswegen ein Merkblatt zur Thematik herausgegeben, weil Zwangsversteigerungen oder Teilungsversteigerungen mehrfach im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung stehen.
Im Merkblatt wird grundsätzlich zwischen Teilungsversteigerung und Zwangsversteigerung unterschieden. Erstere wird dann von einem der Eigentümer einer Immobilie beantragt, wenn er sich mit seinem Miteigentümer nicht einigen kann, beispielsweise bei Scheidung. Zur Zwangsversteigerung kommt es, wenn der Eigentümer oder die Eigentümer ihre Kredite nicht mehr abstottern können. Der Autor Thomas H. Garthe, Gutachter für Immobilienbewertungen in Fürth, legt die einzelnen Schritte einer Versteigerung dar, so dass der Betroffene überblicksartig weiß, was ihn bei Zwangs- und Teilungsversteigerung erwartet.
Ein eigenes Kapitel schenkt Garthe wichtigen praktischen Fragen wie: Was muss ich bei der Objektbesichtigung beachten, was bei der Finanzierung von Immobilien, die versteigert werden, auf was kommt es in der „Bietstunde“ an, was kostet eine Versteigerung, welche Unterlagen benötige ich, wenn ich ersteigern will?
Das von Thomas H. Garthe für betroffene Laien verständlich und anschaulich geschriebene Merkblatt gibt praktische Hinweise und Tipps, die alle unbedingt vorher kennen sollten, wenn sie vor Gericht eine Immobilie kaufen wollen oder auch verkaufen müssen. Das Merkblatt weist ausdrücklich auf die Fallen hin, die beim Ersteigern & Versteigern so aufgestellt sind.
Das Merkblatt Nr. 72 ist erhältlich bei der ISUV-Geschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, zum Selbstkostenpreis von € 3,00. Der Versand kann nur gegen Vorauskasse erfolgen, daher bitte Verrechnungsscheck oder Briefmarken im Wert der Bestellung beifügen. Sie können das Merkblatt auf der Homepage www.isuv.de auch online bestellen.