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„Blau“ im Straßenverkehr ein muss

11.02.200914:18 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Ab 01. März neues Moped-Kennzeichen Pflicht

Karlsruhe, Februar 2009: Am 01. März 2009 beginnt das neue Versiche-rungsjahr. Dann verlieren die schwarzen Versicherungskennzeichen – auch kleines Kennzeichen genannt – ihre Gültigkeit“, so Jürgen Schmelzer vom Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV). Das bedeutet für alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds, Mokicks und Microcars: Altes Kennzeichen abschrauben und neues blaues Nummernschild dran montie-ren! Denn ohne dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hub-raum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern nicht auf die Straße. Gleiches gilt übrigens auch für Fahrräder mit Hilfsmotor und Krankenfahrstühle. “Wer nach dem 01. März weiter mit dem alten Kennzei-chen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und muss im Falle eines Unfalls die Unfallkosten aus der eigenen Tasche bezahlen“, warnt Schmel-zer.


Laut Auskunft der Verkehrspolizei des Polizeipräsidiums Karlsruhe, bedeu-tet Fahren mit einem ungültigen Versicherungskennzeichen einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Han-delt der Täter fahrlässig, so ist eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder auch eine Geldstrafe möglich.

Wird jemand bei einer Polizeikontrolle wegen Fahrens mit einem ungültigen Versicherungskennzeichen beanstandet, muss die Polizei der Staatsan-waltschaft eine Strafanzeige vorlegen und die Weiterfahrt unterbinden. Ge-hört das beanstandete Fahrzeug einem Erziehungsberechtigten, z.B. dem Vater, so muss dieser ebenfalls mit einer Strafanzeige rechnen, wenn er seinem Kind den Gebrauch des Fahrzeugs gestattet hat. Wird jemand we-gen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verurteilt, so werden in Flensburg sechs Punkte fällig.

Die Kennzeichen gelten für ein Jahr. Zusätzlichen Schutz gegen Diebstahl und Schäden am eigenen Moped bietet eine Teilkaskoversicherung. Wer erst später in die Saison starten will, zahlt entsprechend weniger. Und noch einen Tipp möchte Schmelzer den Jugendlichen und Eltern mit auf den Weg geben: “Das Unfallrisiko ist bei diesen Zweirädern doppelt so hoch wie bei normalen Krafträdern. Deshalb auch tagsüber das Licht eingeschaltet lassen und nur mit aufgezogenem Helm fahren”. Und zu guter Letzt: Finger weg von Manipulationen am Fahrzeug. Wer Umbaumaßnahmen an seinem Fahrzeug vornimmt, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, ris-kiert seinen Versicherungsschutz. www.bgv.de

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