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Zahnwurzelbehandlungen bald nicht mehr möglich

06.02.200909:16 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Zahnwurzelbehandlungen bald nicht mehr möglich
Zahnwurzelbehandlungen sind oft die letzte Möglichkeit, den eigenen Zahn zu retten.
Zahnwurzelbehandlungen sind oft die letzte Möglichkeit, den eigenen Zahn zu retten.

(openPR) Neue Gebührenordnung des Gesundheitsministeriums verhindert erfolgreiche Therapie

(dgendo) Erkrankte Zähne zu retten ist die Hauptaufgabe jedes Zahnarztes. Weil in den letzten 14 Jahren beim Zahnverlust kein Rückgang zu beobachten war, empfiehlt der Sachverständigenrat im Gesundheitswesen die Prävention und Therapie von Erkrankungen des Zahnnerves (Endodontologie) zu stärken. Doch der aktuelle Referentenentwurf des Gesundheitsminsteriums zur neuen Gebührenordnung für Zahnärzte lässt eine Behandlung nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht mehr zu. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Endodontie (DGEndo) in Leipzig hin.



Die Entzündung der Wurzelspitze, die apikale Parodontitis, ist eines der Hauptkrankheitsbilder im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung. Mehr als 40 Prozent der 20- bis 50-Jährigen und etwa 60 Prozent der über 50-Jährigen scheinen davon betroffen. Ursache für die Entzündung der Zahnwurzelspitze sind z. B. Bakterien, die durch Kariesschäden am Zahn in die Wurzel gelangen. Wird die Karies rechtzeitig entdeckt, besteht die Möglichkeit, diese Erkrankung zu verhindern. Dazu muss der Zahnarzt die Karies vorsichtig entfernen und den nervnahen Bereich durch ein schützendes Medikament abdecken. So kann er den Zahn am Leben erhalten. Dabei ist ein sorgfältiges und äußerst vorsichtiges Vorgehen erforderlich. Denn wird die Karies nicht vollständig und möglichst schonend entfernt, kommt es zur erneuten Entzündung. Je nach Lage der betroffenen Stelle kann die Behandlung äußerst schwierig sein. Laut vorgelegter Vollkostenrechnung des Gesundheitsministeriums wird dem Zahnarzt dafür in einfachen Fällen € 3,05 vergütet, wodurch eine Behandlungszeit von 54 Sekunden abgedeckt werden soll. In mittelschweren Fällen darf der Zahnarzt sich für € 7,02 immerhin 2,2 Minuten Zeit nehmen. Hiervon muss er aber noch alle Kosten (Miete, Gehälter, Investitonen etc.), insbesondere die Materialkosten bezahlen. Das eigentliche Arbeitsentgelt ist also noch viel geringer.

„Bei diesem Referententwurf ensteht der Eindruck, dass präventive, also den Zahnnerv erhaltende Leistungen von der Bundesregierung gar nicht mehr erwünscht sind, da diese drastisch abgewertet werden und gleichzeitig alle nervabtötenden Therapien aufgewertet wurden“, erklärt Dr. med. dent. Carsten Appel, Präsident der DGEndo. „Noch drastischer fallen die Diskrepanzen bei der eigentlichen Wurzelbehandlung aus. Für uns als wissenschaftliche Fachgesellschaft geht es hier nicht um Lobbyarbeit in den Honorarverhandlungen. Wir sorgen uns ernsthaft um die Volksgesundheit, denn wie soll ein niedergelassener Zahnarzt unter diesen Bedingungen eine qualitativ hochwertige Behandlung leisten“, gibt der Endodontologe zu bedenken.

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