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Landschaftspärke nicht in neuer Legislaturplanung

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Bern, 25. Februar 2004 - Der Bundesrat hat die geplante Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) aus der Legislaturplanung 2004 bis 2007 gestrichen. Die NHG-Ergänzung hätte es ermöglicht, aufgrund breiter lokaler Abstützung so genannte Landschaftspärke von nationaler Bedeutung zu errichten und zu betreiben (Nationalpärke, Regionale Naturpärke, Naturerlebnispärke). Der Bundesrat hat seinen Entscheid aufgrund finanzieller Überlegungen getroffen: Angesichts der heutigen schlechten Situation der Bundesfinanzen, verzichtet er darauf, die Vorlage ans Parlament weiter zu leiten.

 

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Presse- und Informationsdienst UVEK, 031 322 55 11

 

Karin Hauswirth

Leiterin Dienste

Abteilung Kommunikation

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3003 Bern (SWITZERLAND)

Tel ++41 (0)31 322 93 58 Fax ++41 (0)31 322 70 54

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