(openPR) Köln, den 29.01.2009. Das Landgericht Köln hat eine Urkundsklage der Fondsgesellschaft MULTI ADVISOR FUND I GbR abgewiesen. Die Gesellschaft verlangte von der Anlegerin die Zahlung rückständiger Raten. Die Anlegerin, eine 54jährige Krankenschwester, hatte die Beteiligung widerrufen und außerordentlich gekündigt. Die Rechtsverteidigung der von Anlegerschutzanwalt Martin Schleicher aus Köln vertretenen Anlegerin hatte in erster Instanz Erfolg.
Die MULTI ADVISOR FUND I GbR, deren Geschäftsführerin Fa. SECI ist, geht derzeit bundesweit gegen Anleger vor, die die Ratenzahlungen eingestellt haben. Die Besonderheit: die MULTI ADVISOR FUND I GbR stützt sich dabei ausschließlich auf eine Urkunde, den Beitrittsvertrag. Die Verteidigung gegen eine solche Klage ist nur mit Hilfe von Urkunden möglich und daher sehr schwierig.
Das Landgericht Köln sieht den gesamten Vertrag und seine allgemeinen Geschäftsbedingungen der MULTI ADVISOR FUND I GbR als unwirksam an. Grund: der extreme Kleindruck, der es sehbehinderten Menschen unmöglich mache, den Text in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen. Das gelte auch für nicht sehbehinderte Menschen. Auch diese benötigten erhöhte Konzentration für das Lesen des kleingedruckten Textes. Damit würden die Schwierigkeiten unzumutbar erhöht, den komplexen Inhalt des Vertragswerks und seine Bedeutung zu verstehen. Um dies zu demonstrieren, hat das Landgericht einen schwierigen juristischen Bandwurmsatz in Schriftgröße 8 in das Urteil eingefügt – eine unkonventionelle, aber eindrucksvolle Vorgehensweise. Das Urteil wendet in vorbildlicher Weise verbraucherschutzrechtliche Vorschriften an, die oft übersehen werden.
Die Anlegerschutzanwälte e.V. empfehlen Gesellschaftern, die mit Forderungen der SECI oder der MUILTI ADVISOR FUNDS GbR konfrontiert werden, rechtlichen Rat bei einem unserer auf solche Fallgestaltungen spezialisierten Anwälte aufzunehmen.
(LG Köln, Urteil vom 21.01.2009 -18 O 351/08- nicht rechtskräftig)
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