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Das Bundesverfassungsgericht, Feind der Bürger und Menschenrechte

(openPR) Für den 02.02.2009 ist eine Protestkundgebung vor der UN in Genf angekündigt. Die Protestierenden bezeichnen sich als "provisorisches Bündnis gegen Menschenrechtsverletzungen in Deutschland". Beteiligt sind der "Polnische Verband Eltern gegen Diskriminierung der Kinder in Deutschland e. V." sowie Peter Briody von "institut voigt", bekannt z.B. durch seine Studie "Die Beleidigungsgesetze in Deutschland - Die Protagonisten eines 'infantilen Ehrenkults'".


Bei der Protestkundgebung wird die "Protest Note" (elf Seiten, komplett in englischer Sprache; zzgl. Unterschriften) übergeben. Darin heißt es: "Deutschland hat die Europäische Konvention für Menschenrechte aufgehoben. In einem Urteil des Obersten Gerichts vom 14.10.2004 wurde ausgeführt (unter dem Lesezeichen 18), dass kein deutsches Gericht an die Entscheidungen des Europäischen Gerichtes für Menschenrechte gebunden ist. [...] Die Tatsache, dass das Oberste Verfassungsgericht bereit war, einseitig - und ungesetzlich - in Bezug auf der EMRK zu handeln, bestätigt unsere Erfahrung mit diesem Gericht als einer feindseligen öffentlichen Körperschaft, zumindest was die Menschenrechte betrifft." Ferner wird im Dokument auf die Qualitätsmangel in der juristischen Arbeit hingewiesen. Nach gründlicher Untersuchung konkreter Fälle war die Arbeitsqualität der Sachverständigen in gutachterlichen Fragen normalerweise katastrophal, und die Arbeitsqualität der Gerichte war sogar noch schlechter. Die Protestnote erklärt dazu: "So weit festgestellt werden kann, ist die einzige notwendige Qualifikation für den Experten, dass der Richter ihn kennt." Insgesamt lautet das Fazit der Protestnote, dass Deutschland konkret hinsichtlich der Justiz "ein willkürliches, schlechtes Qualitätssystem ohne den notwendigen Instinkt oder die Konsequenz für seine Aufgabe hat - und alles andere als effizient ist."
Von kirchlicher Seite aus kann die Feststellung der Protestnote, dass das BVerfG Feind der Bürger und Menschenrechte ist, nicht geleugnet werden. In den ganzen Jahrzehnten seiner Arbeit hat das BVerfG stets hartnäckig, gezielt und massiv die Zerstörung jeder gerechten Ordnung betrieben; insbesondere eindeutige, unverzichtbare Menschenrechte fanden vor dem BVerfG keine Gnade. Exemplarisch sei hier nur das Konkordatsurteil vom 26. März 1957 genannt, wobei das BVerfG Grundgesetz Artt. 25 (Gültigkeit des Völkerrechts) und 26 (friedliches Zusammenleben der Völker) unanfechtbar für verfassungswidrig und folglich nichtig erklärte. Insgesamt gilt: Von kirchlicher Seite kann das Urteil allgemein über die deutsche Justiz und konkret über das BVerfG keinesfalls besser ausfallen als in der Protestnote.
Interessenten können sich derzeit über die Internetseite von Peter Briody (eucars.de) durch Unterschriften sowie Zusendung von Dokumentationen am Protest gegen Menschenrechtsverletzungen in Deutschland beteiligen.

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