(openPR) Stuttgart, 13. Januar 2009 - Wird eine Wohnung verbilligt vermietet, erhält der Vermieter nur dann den vollen Werbungskostenabzug, wenn die Miete mindestens 75 % der ortsüblichen Miete beträgt. Die Finanzverwaltung hat jetzt klargestellt, dass dabei der unterste Wert innerhalb einer Mietpreisspanne gewählt werden kann.
Diese Sichtweise der Finanzverwaltung ist zu begrüßen. Allerdings besteht weiterhin das Problem, überhaupt die ortsübliche Miete zu ermitteln. Denn verlässliche Zahlen sind und bleiben Mangelware.
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Als wir die RTS vor über 20 Jahren gründeten, hatten wir eine Steuerberatungsgesellschaft im Sinn, die sich konsequent an den Wünschen und Zielen ihrer Mandanten ausrichtet. Schon bald wurde uns bewusst, dass hierfür die klassische Steuerberatung rund um den Jahresabschluss nur Teil einer umfassenden Dienstleistung sein kann. Durch Zusammenschlüsse und Kooperationen haben wir uns und unser Produktportfolio daher immer wieder qualifiziert erweitert. Die Ganzheitlichkeit unseres Angebots wurde zu dem Leitgedanken, der auch heute noch unsere Philosophie prägt.
Wir verfolgen mit unserer Tätigkeit den Anspruch einer strategischen Zukunftsberatung und bieten damit ein Mehr zu der üblichen vergangenheitsbezogenen Bearbeitung von Steuerangelegenheiten. Dabei gelingt uns die Balance zwischen dem Gehen neuer Wege und der Bodenständigkeit, die damals wie heute Teil unseres Unternehmens ist.
Inzwischen betreut die RTS mit ihren Mitarbeitern Mandanten aus ganz unterschiedlichen Branchen und Rechtsformen im gesamten Südwesten Deutschlands. Platz 2 bei einem Benchmarking der renommierten DATEV e.G. bestätigt uns in unserer besonderen Art der Steuer- und Unternehmensberatung.
Aufgrund unserer klar definierten Strukturen ist die RTS seit 2003 in den Bereichen Qualitätsmanagement, Eigenorganisation, Dokumenten-Management-System, ergebnisorientierte Vergütung sowie digitales Belegwesen auch Referenzpartner der DATEV e.G.
Die konsequente Verfolgung unseres Leitgedankens, unseren Mandanten ein ganzheitliches Angebot zu bieten, führte im Jahr 2004 zur Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das für diese Gesellschaft entwickelte hauseigene Qualitätssicherungssystem hat im Jahr 2006 erfolgreich die Prüfung durch einen externen Berufskollegen - den sog. Peer-Review - bestanden.
Unser Ziel wird es bleiben, mit Erfahrung und Kompetenz zum Wohle unserer Kunden zu arbeiten und dabei sowohl an Bewährtem festzuhalten als auch für neue Wege offen zu sein.
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Am 10. Oktober 2014, fand der 5. Unternehmertreffen
im Steigenberger Graf Zeppelin Stuttgart statt. Drei unterschiedliche Fachvorträge zum Thema Motivation warteten auf das Fachpublikum, welches aus 200 Unternehmern und Geschäftsführern von klein- und mittelständischen Unternehmen der Region bestand. Ausrichter der Veranstaltung waren das Bankhaus Bauer AG und die RTS Steuerberatungsgesellschaft KG.
Dr. Carl Naughton referierte zum Thema „Kribbeln im Kopf“ während Rolf Schmiel, Autor des Buches „Senkrechtstarter – Wie aus Frust und Niederla…
Stuttgart, 19. Februar 2013 - Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, erhalten hierfür von ihrem Arbeitgeber oftmals eine zusätzliche Vergütung zum Arbeitslohn in Form von Sonn- und Feiertagszuschlägen. Diese Zuschläge sind im Rahmen des § 3 EStG einkommensteuerfrei. Besondere Vorsicht ist allerdings dann geboten, wenn eine GmbH ihrem Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer Sonn- und Feiertagszuschläge ausbezahlt. Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass diese Zahlungen regelmäßig nicht Arbeitslohn, sondern verdeckte Gewinnaus…
… Änderungen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten:
• Ausbildungskosten: Als „Ausgleich“ für die Aushebelung des Urteils, mit dem der Bundesfinanzhof Ausbildungskosten zum Werbungskostenabzug zugelassen hat, wird ab 2012 der maximale Sonderausgabenabzug für Ausbildungskosten von 4.000 auf 6.000 Euro angehoben.
• Kinderbetreuungskosten: Kosten für die …
… Überschusseinkünften geltend gemacht werden. Dazu gehören Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, Vermietung- und Verpachtung sowie sonstiger Einkünfte, z.B. Renten. Der Werbungskostenabzug, der sich nur lohnt, wenn die Pauschale von 920 Euro überschritten wird, gilt für alle Weiterbildungskurse im Beruf und für Umschulungen. …
… Versorgungsfreibetrag auf maximal 2.160 Euro und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag auf 648 Euro abgesenkt wird.
Verbilligte Vermietung
Bei Vermietungseinkünften ist der volle Werbungskostenabzug nur noch möglich, wenn mindestens 66 % der ortsüblichen Miete verlangt werden. Ansonsten werden die abzugsfähigen Werbungskosten gekürzt. Als Vergleichsgröße …
… Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erbracht werden. Die entsprechenden Nachweise müssen sich Betroffene schon vor der Heilmaßnahme oder dem Kauf eines medizinischen Hilfsmittels besorgen.Verbilligte Vermietung an Angehörige: Bei der Vermietung einer Wohnung an Angehörige gilt ab 2012 eine einheitliche Grenze von 66 %. Wer von seinen Angehörigen …
… 14 Jahren möglich ist. Eine umfangreiche Prüfung, ob es sich um Werbungskosten oder Sonderausgaben handelt, entfällt dadurch. Dass sich der fehlende Werbungskostenabzug negativ im außersteuerlichen Bereich auswirkt, beispielsweise beim Wohngeld oder einkommensabhängigen Beiträgen für den Kindergarten, wird durch eine Zusatzvorschrift verhindert. An der …
r noch immer keine Zeitungsanzeige geschalten oder dergleichen veranlasst hatte. Wer als Vermieter so vorgehe, dem fehle es an einem ernsthaften und nachhaltigen Bemühen zur Wohnungsvermietung.
Fazit: Vermieter müssen bei leer stehenden Wohnungen oder Objekten selbst aktiv werden. Ansonsten ist der Werbungskostenabzug gefährdet.
… sowie die Abbruchkosten im Streitjahr 2017 in vollem Umfang als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. Das Finanzamt kürzte den Werbungskostenabzug um den Anteil der nicht mitvermieteten Kellerräume.
Das FG Münster hat der Klage stattgegeben.
Nach Auffassung des Finanzgerichts sind dem Grunde nach neben den Abbruchkosten …
… entgegenstehen. Voraussetzung ist, dass die Vermietungsabsicht nicht bereits vor der Veräußerung der Immobilie aus anderen Gründen weggefallen ist. Für den Werbungskostenabzug spielt es keine Rolle, ob der Verkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist erfolgt ist.
• Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf: Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird …
… mit der Abgeltungssteuer ab 2009
- Vereinfachungsregelung hinsichtlich der agB oder Spenden
- Identifikationsnummer und Freistellungsaufträge
Vermietung und Verpachtung
- verbilligte Vermietung
Kinder:
- Abschaffung der Prüfung der Einkommensgrenze für Kinder
- Unterhaltsleistungen für Kinder
- neue Rechtsprechung zum Kindergeld
Lohnabrechnung
- …
… dass die Werbungskosten sich nur anteilig steuerlich auswirken. Bei Erreichen der Grenze von 66% wird jetzt von einer Vollentgeltlichkeit ausgegangen, so dass ein ungekürzter Werbungskostenabzug zugelassen ist. Steuerberater Neuhaus rät jedoch dazu, die Grenze nicht auszureizen, da durch einen Anstieg der ortsüblichen Miete bei unveränderter Höhe der …
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