(openPR) Berufliche Weiterbildung erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich und bringt im Idealfall sogar noch Spass. Lernen bedeutet heute nicht „Nice to have“ – vielmehr ist ein „Need to have“ angesagt. „Es geht konkret um „employability“. Man muss selbst sehen, dass man beschäftigbar bleibt“, so die Kommunikations- und Ausbildungsexperten des communication-college, cc (www.communication-college.org). Zudem können die Weiterbildungskosten sogar verrechnet werden: Arbeitnehmer, Arbeitssuchende und Studenten können bis zu 4.000 Euro im Jahr an Bildungskosten absetzen; viele sogar mehr, wie die Stiftung Warentest berichtet.
Danach können die Kosten für jede Zweit-, Ergänzungs- oder Aufbauausbildung wie die in Öffentlichkeitsarbeit des cc voll als Werbungskosten abgesetzt werden - sofern die- und derjenige damit Geld verdienen will. Das gilt auch, wenn die neue mit der alten Ausbildung nichts zu tun hat, und es einen Berufswechsel ermöglicht. Dabei ist nicht relevant, ob man Gehalt bezieht, arbeitssuchend oder z.B. auch im als Frau oder Mann Erziehungsurlaub ist.
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie können steuerlich bei den so genannten Überschusseinkünften geltend gemacht werden. Dazu gehören Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, Vermietung- und Verpachtung sowie sonstiger Einkünfte, z.B. Renten. Der Werbungskostenabzug, der sich nur lohnt, wenn die Pauschale von 920 Euro überschritten wird, gilt für alle Weiterbildungskurse im Beruf und für Umschulungen. Selbst Studenten, die mit ihrer Erstausbildung nichts verdienen, können in jedem Jahr bis zu 4.000 Euro Kosten beim Finanzamt von ihren Einnahmen des gleichen Jahres als Sonderausgaben absetzen. Auch Kosten für das Nachholen des Abiturs, der mittleren Reife oder anderer Schulabschlüsse sind bis zu dieser Höhe Sonderausgaben.
Informationen über die Weiterbildung in Öffentlichkeitsarbeit www.communication-college.org und über die PR-Branche www.neues-prportal.de.
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