(openPR) Wien, April 2004 - Sehr geehrte Damen und Herren,
mit 18. April 2004 treten neue, strengere Bestimmungen für die Kennzeichnung von Lebensmitteln und erstmals auch von Futtermitteln, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, in Kraft. Damit stehen Produzenten und Handel vor der Notwendigkeit einer zuverlässigen Prüfung ihrer Produkte gemäß dieser neuen EU-Verordnung.
Lebens- und Futtermittel die gentechnisch veränderte Organismen (GVOs) enthalten müssen exakt analysiert und gekennzeichnet sein. Das Umweltbundesamt ist seit 1997 Experte für die GVO-Analytik. Für die Analyse von Lebens- und Futtermitteln auf gentechnisch veränderte Bestandteile verwenden wir die modernsten Methoden. Das GVO-Labor ist selbstverständlich als Prüfstelle nach ISO 17025 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit akkreditiert.
Diesem Schreiben liegt eine pdf.Broschüre bei, in der Sie sich über die Kennzeichnungspflichten und unsere Analyseverfahren informieren können. Für weitere Fragen oder einen maßgeschneiderten Info-Termin stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen GrüßenDr. Frank Narendja e.h.GVO-AnalytikTel.: +43-(0)1-313 04/5551Fax: +43-(0)1-313 04/3700E-Mail: ![]()




