(openPR) Geht es nach dem Willen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung soll es schon bald eine einheitliche Alkoholgrenze von 0,3 Promille im Straßenverkehr geben. Ferner setzt sich Sabine Bätzing für eine eingeschränkte Werbung für Alkohol im Fernsehen ein. Der Brauereiverband NRW spricht sich klar gegen die Vorschläge der SPD-Politikerin aus und setzt vielmehr auf Prävention und eigene Aufklärungskampagnen.
Düsseldorf. Bierwerbung im täglichen Fernsehprogramm stößt bei Sabine Bätzing auf Ablehnung. Sie möchte die Spots am liebsten ins Spätprogramm verbannen. Reklame für Alkohol verführe Kinder und Jugendliche, mehr und zeitiger Alkohol zu konsumieren, behauptet die Drogenbeauftragte der Bundesregierung. „Dieser Weg führt garantiert in eine politische Sackgasse“, ist sich Heinrich Becker, Vorsitzender der Brauereiverbände NRW, sicher. „Gesetzliche Verbote und Bevormundung einer ganzen Branche sind hier nicht angebracht. Vielmehr müssen wir auf Prävention und Aufklärung setzen. Schließlich ist der Kampf gegen den Missbrauch von Alkohol ein gesamtgesellschaftliches Problem. Mit entsprechenden Aufklärungskampagnen wie zum Bespiel „Don’t drink and drive“ beteiligt sich unser Verband an dieser Aufgabe.“ Die nordrhein-westfälischen Brauer setzen deshalb weiterhin auf den genussvollen Konsum von Bier.
Um alkoholbedingte Unfälle im Straßenverkehr weiter einzudämmen, schlägt Bätzing die Herabsetzung der Promillegrenze von 0,5 auf 0,3 Promille vor. Dies sei eine pragmatische Lösung. Der Konsum eines alkoholischen Getränkes sei dabei noch drin. Mehr aber auch nicht, so die Drogenbeauftragte. Jetzt soll der Vorschlag von der so genannten Grenzwertkommission wissenschaftlich geprüft werden. „Dieser Vorschlag zur Ein-Glas-Regelung ist überflüssig“, kritisiert Verbandsgeschäftsführer Jürgen Witt. „Bereits die geltenden Promilleregeln stellen sicher, dass die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr auch ohne Vorliegen eines Unfalls dann geahndet wird, wenn diese ein signifikantes Risiko für die Verkehrssi-cherheit darstellt.“
Weder die Alkoholwerbung nach 20 Uhr noch die Herabsetzung der Promillegrenze führen nach Angaben des Brauereiverbandes zum Ziel. „Es gibt längst Gesetze, die Kindern und Jugendlichen Alkoholgenuss generell verbieten“, so Heinrich Becker weiter. „Nur müssen sie beachtet und in aller Konsequenz umgesetzt werden.“ Und Jürgen Witt fügt hinzu: „Wir brauchen mehr Aufklärungskampagnen wie die unseres Verbandes, mit denen wir möglichst viele Kinder und Jugendliche in den Schulen und in der Familie erreichen können. Die Kampagne „Bier? Sorry. Erst ab 16“ der deutschen Brauereien unterstreicht nachhaltig das Engagement für den Jugendschutz.