(openPR) Bayer gewinnt Rechtsstreit mit EU-Kommission auch in letzter Instanz
Leverkusen, 6. Januar 2004 - Bayer hat den seit 1996 laufenden Rechtsstreit mit der EU-Kommission um angeblich illegale Parallelimportbehinderungen in der Distribution des Herzmittels Adalat in letzter Instanz gewonnen. Das Unternehmen begrüßt die am 6. Januar 2004 verkündete Entscheidung des Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.
Bayer ist davon ausgegangen, dass für pharmazeutische Hersteller keine Verpflichtung besteht, den gesamten europäischen Markt aus dem Mitgliedsstaat heraus zu beliefern, der für das betreffende Produkt die niedrigsten staatlich verordneten Preise hat.
Die EU-Kommission hatte Bayer im Januar 1996 ein Bußgeld von drei Millionen Euro wegen behaupteter illegaler Behinderung von Parallelimporten von Adalat auferlegt. Das Gericht hat diesen Bußgeldbescheid aufgehoben.
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