(openPR) Medienberichte über aktive Sterbehilfe und Mitteilungen über die Hirnaktivität bei Wachkomapatienten verstärken die Unsicherheit im Zusammenhang mit medizinischen Entscheidungen, die in Grenzbereichen des Lebens getroffen werden. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten oder Pflegebedürftigen und der Anspruch an die Pflegequalität scheinen zu kollidieren. Arbeitsrechtliche Konflikte innerhalb des Pflegeteams und Auseinandersetzungen mit Angehörigen können die Folge sein. Die Wahrung der Patientenrechte, die Sicherstellung einer aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht adäquaten Leistungserbringung und die Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten wie gesetzlichen Betreuern bedürfen einer möglichst rechtssicheren Grundlage.
Pflegedienstleitungen, Wohnbereichsleitungen, Stationsleitungen und Qualitätssicherungsbeauftragte sind in der Verantwortung, alle pflegebezogenen Abläufe so zu gestalten, dass eine sichere Versorgung der Patienten und Bewohner gewährleistet wird und dass aus Sicht der zu Pflegenden sowie aus sozialrechtlicher und haftungsrechtlicher Sicht eine adäquate Pflegequalität erreicht wird. Im Konfliktfall ist sicher zu stellen, dass unangemessene Folgen für Mitarbeiter, Träger und für die Pflegeeinrichtung vermieden werden.
Diese Problematik ist Gegenstand des Fachseminars „Pflegequalität und Haftungsrecht“ am 25. März 2009 und am 15. Mai 2009 im Haus der Technik Essen. Unter der Leitung der Rechtsanwältin und Mediatorin Susanne Altemeyer werden Fragen des Haftungsrechts, des Krisenmanagements und der Qualität in der Pflege diskutiert.
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung erhalten Sie im Internet unter http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H064-03-064-9.html oder über Telefon 0201-1803 344











