(openPR) Regionaldirektor: „Gesetzesänderung belastet Immobilienerben zum Teil erheblich“
„Das neue Erbschaftssteuergesetz belastet Immobilienerben unter Umständen erheblich“, sagt Kurt Friedl, Regionaldirektor bei RE/MAX Deutschland Südwest, einer Region des weltweit größten Immobiliennetzwerks. Zwar gebe es positive Ansätze, doch würden diese durch zahlreiche Vorschriften wieder zunichte gemacht. So sehe das Gesetz beispielsweise vor, Immobilien an Ehepartner oder Kinder steuerfrei zu vererben. „Allerdings nur, wenn die Erben die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen“, erklärt Friedl. „Das kann vor allem dann zu Problemen führen, wenn die Erben in einer anderen Stadt wohnen oder mobil bleiben möchten.“ Bei Kindern komme noch hinzu, dass die vererbte Wohnung nicht mehr als 200 Quadratmeter groß sein dürfe.
Benachteiligt seien laut Friedl Verwandte, die wertvolle oder mehrere Immobilien vererbt bekämen. „Hier greifen die Freibeträge nicht mehr und der Erbe muss richtig tief in die Tasche greifen“.
Generell sei die Kernfamilie durch die Erhöhung des Freibetrags besser gestellt als zuvor. Er liegt in Zukunft für Ehepartner bei 500.000 statt bislang 307.000 Euro, bei Kindern erhöht er sich von 205.000 auf 400.000 Euro und bei Enkelkindern sind es nun 200.000 statt 51.200 Euro. Gewinner der Reform seien auch eingetragene Lebensgemeinschaften, die Ehepartnern gleichgestellt werden. Bisher lag ihr Freibetrag bei nur 5.200 Euro.
Weniger begünstigt sind Geschwister, Neffen oder Nichten: ihr Freibetrag beträgt künftig 20.000 Euro. „Im Fall einer Immobilienerbschaft werden für diese Personen schnell mehrere zehntausend Euro Erbschaftssteuer fällig“, so der Regionaldirektor. Ein kleines Trostpflaster gebe es aber: „Das neue Erbschaftsrecht sieht die Möglichkeit der Stundung vor. Wer den gesamten Betrag nicht auf einmal zahlen kann, muss in Zukunft nicht sofort an den Verkauf der Immobilie denken.“
„Wer von den Nachteilen der Gesetzesänderung betroffen ist, sollte sich überlegen, die Immobilie noch bis Ende des Jahres zu übertragen“, rät Friedl. Denn nach der Zustimmung des Bundestags und Bundesrats sei die umstrittene Reform beschlossene Sache und trete ab 1. Januar rückwirkend zum Jahresbeginn 2007 in Kraft. Für den zurückliegenden Zeitraum habe man jedoch die Wahl nach der alten oder der neuen Gesetzeslage besteuert zu werden. „Wer kein Geld verschenken möchte, sollte ich sich vom Fachmann beraten lassen. Zuverlässige Ansprechpartner kann jeder RE/MAX-Makler nennen“, empfiehlt der Regionaldirektor.












