(openPR) Allgemeine Begriffe der Versicherungswirtschaft werden bei james.ag unter der Rubrik „James' 1 mal 1 der Versicherung“ einfach und präzis erläutert. Dabei findet man beispielsweise Informationen über die Besucherunfallversicherung, die insbesondere für Industriekunden interessant ist.
Die Besucherunfallversicherung bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen von Unfällen. Erleidet ein Kunde einen Unfall in den Geschäftsräumlichkeiten oder auf dem Betriebsgelände der Versicherungsnehmerin, entstehen oft - auch bei einem möglichen Eigenverschulden des Kunden - lästige Diskussionen über die Schuldfrage.
Um die geschäftliche Beziehung nicht unnötig zu belasten, können Leistungen aus einer Besucherunfallversicherung zur Verfügung gestellt werden. Versichert sind die Kunden und Besucher der Versicherungsnehmerin für die Dauer des Aufenthaltes auf dem Betriebsgelände. Je nach Betriebsart wird der Versicherer die Begleitung durch einen Betriebsangehörigen verlangen.
Die Absicherung erfolgt durch die Definition eines Personenkreises (z.B. alle Besucher der Versicherungsnehmerin etc.) ohne namentliche Nennung der versicherten Personen. Dies erspart die aufwendige Anmeldung eines jeden Besuchers. Zudem ist eine zentrale Erfassung der Besucher - je nach Unternehmensgröße - nicht zuverlässig zu bewerkstelligen.
Folgende Leistungen können u.a. versichert werden:
- Kapitalzahlung im Todesfall
- Kapitalzahlung bei Invalidität
- Unfallkrankenhaustage- / Genesungsgeld
- Mitversicherung von unfallbedingten kosmetischen Operationen
- Mitversicherung von unfallbedingten Kurkostenbeihilfen
In der Regel können die Leistungen in beliebiger Kombination vereinbart werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Bedarf und dem zu versichernden Personenkreis.
Weitere Fragen zu einem bestimmten Begriff? Schauen Sie einfach bei „James' 1 mal 1“ ( http://www.james.ag.admin.excellent-ms.net/index.php?id=1987) oder generell bei www.james.ag




