(openPR) Früher waren geschlossene Fonds eine lukrative Sache, die vor allem von Freiberuflern (Ärzte, Rechtsanwälte) zur steueroptimierten Kapitalanlage genutzt wurden. Die anfänglichen Verluste in der Investitionsphase konnten steuerlich in voller Höhe mit anderen positiven Einkünften des Anlegers verrechnet werden und zudem boten zahlreiche Fonds gute Renditechancen. Durch die Einführung des § 15b Einkommensteuergesetz (EStG) sind solche Verlustzuweisungsmodelle mittlerweile völlig uninteressant.
Nun soll auch noch die „normale“ Verlustzuweisung an Kommanditisten ab 1. Januar 2009 weiter eingeschränkt werden, worauf die Zeitschrift Praxis Freiberufler-Beratung in ihrer Dezemberausgabe hinweist. Durch die geplante Neufassung in § 15a Abs. 1a EStG-Entwurf wird Verlustausgleichspotenzial, welches durch nachträgliche Einlagen geschaffen werden kann, vernichtet.
In Anbetracht dieser geplanten Gesetzesverschärfung ist Eile geboten. Kommanditisten mit einem negativen Kapitalkonto, die noch Verluste generieren wollen, die mit anderen Einkünften ausgeglichen werden können und damit zu einer echten Senkung der Steuerlast führen, müssen nämlich dieses Jahr noch Einlagen leisten.
Quelle: Praxis Freiberufler-Beratung, Heft 12/2008, Seite 333













