(openPR) Stuttgart den 21.12.2007 - Zur Verhinderung sogenannter Steuerstundungsmodelle wurde der § 15b EStG geschaffen. Die Neuregelung ist auf Steuerstundungsmodelle anzuwenden, bei denen der Beteiligte nach dem 10. November 2005 beigetreten ist.
Wenn die prognostizierten Verluste innerhalb der Anfangsphase (i. d. R. identisch mit der Verlustphase) mehr als 10% des gezeichneten oder eingesetzten Kapitals betragen, ist die Verlustverrechnungsbeschränkung anzuwenden. Die anfallenden Verluste sind dann nicht mehr mit den übrigen Einkünften des Steuerpflichtigen im Jahr der Verlustentstehung, sondern erst mit Gewinnen aus späteren Veranlagungszeiträumen aus dem selbigen Steuerstundungsmodell verrechenbar. Die Verluste gehen also nicht verloren, ihre steuerliche Berücksichtigung wird nur hinausgeschoben. Im Mittelpunkt stehen vor allem Medienfonds, Schiffsbeteiligungen, New Energy Fonds, Leasingfonds, geschlossene Immobilienfonds sowie Renten- und Lebensversicherungsmodelle gegen einen fremdfinanzierten Einmalbetrag. Auch der Erwerb einer Eigentumswohnung vom Bauträger zum Zwecke der Vermietung kann darunter fallen, wenn der Anleger modellhafte Zusatz- oder Nebenleistungen dazu erwirbt (z. B. Mietgarantie).
Um auf der sicheren Seite zu sein, wenden Sie sich bitte vor Abschluss eines solchen Vertrages an ihren Steuerberater.
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Über das Unternehmen
Als wir die RTS vor über 20 Jahren gründeten, hatten wir eine Steuerberatungsgesellschaft im Sinn, die sich konsequent an den Wünschen und Zielen ihrer Mandanten ausrichtet. Schon bald wurde uns bewusst, dass hierfür die klassische Steuerberatung rund um den Jahresabschluss nur Teil einer umfassenden Dienstleistung sein kann. Durch Zusammenschlüsse und Kooperationen haben wir uns und unser Produktportfolio daher immer wieder qualifiziert erweitert. Die Ganzheitlichkeit unseres Angebots wurde zu dem Leitgedanken, der auch heute noch unsere Philosophie prägt.
Wir verfolgen mit unserer Tätigkeit den Anspruch einer strategischen Zukunftsberatung und bieten damit ein Mehr zu der üblichen vergangenheitsbezogenen Bearbeitung von Steuerangelegenheiten. Dabei gelingt uns die Balance zwischen dem Gehen neuer Wege und der Bodenständigkeit, die damals wie heute Teil unseres Unternehmens ist.
Inzwischen betreut die RTS mit ihren Mitarbeitern Mandanten aus ganz unterschiedlichen Branchen und Rechtsformen im gesamten Südwesten Deutschlands. Platz 2 bei einem Benchmarking der renommierten DATEV e.G. bestätigt uns in unserer besonderen Art der Steuer- und Unternehmensberatung.
Aufgrund unserer klar definierten Strukturen ist die RTS seit 2003 in den Bereichen Qualitätsmanagement, Eigenorganisation, Dokumenten-Management-System, ergebnisorientierte Vergütung sowie digitales Belegwesen auch Referenzpartner der DATEV e.G.
Die konsequente Verfolgung unseres Leitgedankens, unseren Mandanten ein ganzheitliches Angebot zu bieten, führte im Jahr 2004 zur Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das für diese Gesellschaft entwickelte hauseigene Qualitätssicherungssystem hat im Jahr 2006 erfolgreich die Prüfung durch einen externen Berufskollegen - den sog. Peer-Review - bestanden.
Unser Ziel wird es bleiben, mit Erfahrung und Kompetenz zum Wohle unserer Kunden zu arbeiten und dabei sowohl an Bewährtem festzuhalten als auch für neue Wege offen zu sein.