(openPR) Durch die bundesweite Kündigung von Postmietleitungen (analoge Standleitungen) durch die DTAG werden in letzter Zeit vermehrt Datenfunkverbindungen als Ersatz eingesetzt. Die Fristen für die Kündigungen laufen regulär in 2009 ab. Besonders betroffen hiervon sind Wasserversorger, kommunale Klärwerke und Energieversorger.
Die Alternativen sind recht überschaubar:
Die DTAG bietet hier i.d.R. 2 Alternativen an: entweder digitale Netzverbindungen (teuer) oder GPRS Mobilfunk (unzuverlässig). Einige der betroffenen Anwender versuchen auch Alternativen über W-LAN Richtfunkverbindungen, die allerdings nur bei Sichtverbindung (Line-of-sight connection) zuverlässig funktionieren und aufgrund der Richtwirkung der Antennen nur für Punkt-zu-Punkt Verbindungen in Frage kommen.
Bei der von der Degetel Datenfunk GmbH angebotenen Alternative, nämlich die Nutzung von privaten Datenfunkverbindungen, stellt sich zunächst die Frage nach der Größe des Datenfunknetzes (Anzahl / Entfernung der Stationen). Mit lizensierten Funkfrequenzen für ortsfesten Datenfunk können ca. 20 Km überbrückt und je nach genehmigter Kanalbandbreite ca. 100 Stationen versorgt werden.
Der Aufbau des privaten Datenfunknetzes beginnt mit der Funkausleuchtung vor Ort (Aufbau der Basisstation/Repeaterstationen und Messung der Außenstationen). Das Ergebnis dieser Funkausleuchtung wird als Basis für das Mengengerüst (Ausschreibung/Beschaffung) genutzt sowie für die Erstellung der Antragsunterlagen an die BNA (Bundesnetzagentur) für die Lizensierung der Frequenz. s. a. http://de.wikipedia.org/wiki/Funkausleuchtung
Mit der Lizensierung wird eine störungsfreie und exklusive Nutzung der zugewiesenen Frequenz innerhalb des lokalen Netzbereiches und innerhalb der Lizensierungsbedingungen garantiert. Die laufenden Gebühren betragen etwa 15 Euro pro Jahr und pro Sender, wobei Unternehmen, die im Sinne von Versorgungsaufträgen im öffentlichen Interesse handeln (z.B. Stadtwerke, kommunale Wasserversorger usw.), von dieser Gebühr befreit werden können. Die Lizenz ist auf 10 Jahre befristet.
Da sich in letzter Zeit die Nutzung von privaten Datenfunkfrequenzen erheblich gesteigert hat, ist in einigen Regionen bereits mit einer zunehmenden Frequenzknappheit zu rechnen.
Die Bundesnetzagentur (http://www.BNETZA.de) wendet bei der Funkfrequenzverwaltung die geltenden nationalen Vorschriften, u.a. die VvnömL (Verwaltungsvorschriften für den nichtöffentlichen mobilen Landfunkdienst) an.
Mit Fassung vom September 2007 wurden letztes Jahr eigens 4 neue bundesweite Frequenzen ohne Zeitschlitzzuweisung für diesen speziellen Anwenderkreis in die VvnömL aufgenommen.
Trotzdem ist jedem Unternehmen mit gekündigten Standleitungen dringend zu empfehlen, sich rechtzeitig um die Lizensierung zu sorgen. Die nutzbare Frequenz ist i.d.R. schon bei der Funkausleuchtung bekannt, da hier im Vorwege eine vorläufige Zuweisung durch die BNA erfolgen muss.








