(openPR) Der ADAC-Taxitest belegt die Notwendigkeit von gesetzlich vorgeschriebenen Qualifizierungsmaßnahmen für Taxifahrer und einer stärkeren Überwachung der bestehenden Regeln für den Taxiverkehr!
Heute hat der ADAC die Ergebnisse einer Umfrage zur Qualität von Taxi-Fahrten vorgestellt. Der Automobilklub hatte jeweils 20 Fahrten in 10 deutschen Städten durchgeführt, wobei Ortskenntnis, Fahrstil und Auftreten der Fahrer, Wahl der kürzesten Fahrstrecke, technischer Zustand und Sauberkeit der Fahrzeuge sowie Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft der Fahrer untersucht wurden. Die Ergebnisse waren in sechs Städten sehr ordentlich („gut“ für Nürnberg, Leipzig, Köln, München, Dresden und Stuttgart), in anderen Städten sei nach Angaben des ADAC einiges zu kritisieren. Genannt wurden hier Hannover, Berlin, Hamburg und als Schlusslicht des Testes Frankfurt (Gesamturteil für diese vier Städte: „ausreichend“). Fahrstil, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft sowie fehlende Deutschkenntnisse seien in diesen Städten insbesondere negativ aufgefallen. Dazu stellt der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) folgendes fest: Bei grundsätzlichen methodischen Bedenken – eine „verkorkste“ Fahrt führt bei nur 20 Fahrten natürlich insgesamt schon zu einem schlechten Ergebnis – entspricht das Ergebnis des ADAC-Tests doch tendenziell auch den Beobachtungen des Bundesverbandes der Taxiunternehmen. Ein Großteil der Unternehmer und Taxifahrer machen ihren Job sehr ordentlich, jedoch lässt sich die Aussage, das eine schlechte Bohne ein ganzes Pfund Kaffee verderben kann, auf die Taxibranche übertragen. Die Qualität der Taxifahrer hängt von zwei Faktoren ab: Erstens einer ordentlichen Ausbildung, zweitens einer regelmäßigen und adäquaten Überwachung der Tätigkeit. Der BZP hält die gesetzlichen Vorschriften, die eingehalten werden müssen, um Taxifahrer zu werden, für unzureichend. Im Wesentlichen genügt dafür heute neben einem Alter von 21 Jahren und dem einjährigen Besitz eines Führerscheines geistige und körperliche Gesundheit. Die einzige Voraussetzung, für die ein bisschen Anstrengung und Vorbereitung erforderlich ist, ist die Erlangung der Ortskenntnis. Hier sind jedoch die Maßstäbe, da die Prüfung der Ortskenntnis in der Hand der örtlichen Ordnungsbehörde liegt und von dieser auch bspw. an die Industrie- und Handelskammern delegiert werden kann, höchst unterschiedlich, weil bundesgesetzlich nicht einheitlich geregelt. Die Ergebnisse des ADAC-Tests lassen sich aber schon so deuten, dass in den Städten, in denen die Ortskenntnisprüfung nicht sehr intensiv durchgeführt wird, auch schlechtere Ortskenntnis der Fahrer besteht. Der BZP setzt bei der Gestaltung der Ortskenntnisprüfung auf größere Einheitlichkeit und höhere Anforderungen, erwartet aber noch mehr von der seit mehreren Jahren verbandsseitig geforderten „Kleine Fachkundeprüfung für das Fahrpersonal“. Der Fahrer sollte dafür Kenntnisse der wesentlichen Taxivorschriften wie Grundzüge der gesetzlichen Vorschriften einschließlich Vertrags- und Umsatzsteuerrecht (Quittungserstellung), spezielles Verkehrs- und örtliches Taxirecht (Taxiordnung, Taxitarife) erlangen und belegen sowie ein Fahrtraining durchgeführt haben. Das zweite Manko, welches eine durchgängig gute Taxidienstleistung behindert, ist eine fehlende Überwachung der Tätigkeit. Die Tendenz der Ergebnisse bestätigt die Einschätzung des Verbandes, dass es an ausreichender behördlicher Überwachung fehlt. Ein Taxifahrer, der keine gute Dienstleistung bietet, kann sich in der Anonymität der Kollegen und der Städte insoweit „verstecken“, als dieser schlecht bediente Fahrgast aller Wahrscheinlichkeit nicht wieder beim ihm einsteigen wird. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Einhaltung der Verkehrs- und speziellen Taxivorschriften von der Ordnungsbehörde auch kontrolliert wird. Wenn dies nicht angemessen geschieht, bildet sich sehr leicht eine laissez-faire-Haltung heraus. Freiwillige Initiativen wie das vom BZP initiierte Plus- und Service-Taxi haben zwar insgesamt in den Städten, in denen diese Modelle angeboten werden, die Qualität angehoben, leider werden damit aber nur die Gutwilligen erreicht. Die Taxifahrer, die Qualifizierung besonders nötig hätten, unterziehen sich leider keinen freiwilligen Maßnahmen. Deshalb sind auch die staatlichen Stellen in der Pflicht, eine einheitliche und anforderungsstärkere Ortskenntnisprüfung sowie die Kleine Fachkunde für die Taxifahrer einzuführen!
Frankfurt am Main, den 26.11.08






