openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Rechtsprechung- Neues zu Firmenwagen und Fahrtenbuch

26.11.200813:44 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Rechtsprechung- Neues zu Firmenwagen und Fahrtenbuch
Praxis Freiberufler-Beratung - aktuelle Informationen zur steueroptimalen Beratung von Ärzten, Architekten und anderen freien Berufen
Praxis Freiberufler-Beratung - aktuelle Informationen zur steueroptimalen Beratung von Ärzten, Architekten und anderen freien Berufen

(openPR) In der aktuellen Dezember-Ausgabe weist die Zeitschrift Praxis Freiberuflerberatung auf zwei neuere finanzgerichtliche Entscheidungen zum Firmenwagen hin:

Wer seinen Praxis-Pkw zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzt, kann die private Nutzung dieses Pkw nach der Ein-Prozent-Regelung versteuern. Abweichend davon kann er die private Nutzung durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweisen. Zu der Frage, wann ein solches Fahrtenbuch als „ordnungsgemä? anzusehen ist, gibt es nunmehr neuere Rechtsprechung vom BFH (10.4.08, VI R 38/06) sowie vom FG Sachsen (14.12.07, 2 K 1785/07). Demnach muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zeitnah, vollständig, nach Kilometerstand fortlaufend und in geschlossener Form geführt werden. Dabei ist jede einzelne berufliche Verwendung grundsätzlich für sich und mit dem bei Abschluss der Fahrt erreichten Gesamtkilometerstand aufzuzeichnen. Besteht eine berufliche Fahrt aus mehreren Teilabschnitten, kann eine zusammenfassende Eintragung ausreichen.

Nach dem BFH-Urteil vom 10.4.08 ist der Steuerpflichtige nicht verpflichtet, die laut Routenplaner vorgegebene kürzeste Strecke zu wählen bzw. bei Abweichung besonderen Aufzeichnungsaufwand zu betreiben. Wenige Implausibilitäten eines Fahrtenbuches würden es nicht rechtfertigen, das Fahrtenbuch insgesamt nicht anzuerkennen, wenn zum Beispiel vereinzelte Kilometerangaben des Fahrtenbuchs mit beigefügten Werkstattrechnungen nicht übereinstimmen.

Ein weiterer Aspekt der Fahrtenbuchführung wurde vor dem FG Sachsen verhandelt: Demnach berechtigt die ärztliche Schweigepflicht nicht dazu, im Fahrtenbuch auf die Angaben von Reisezweck, Reiseziel und aufgesuchten Patienten zu verzichten. Jedoch könne die Angabe Patientenbesuch oder eine vergleichbare genügen, wenn Name und Adresse des aufgesuchten Patienten in einem vom Fahrtenbuch getrennten Verzeichnis, zum Beispiel einem Wochenkalender, geführt werden. Das FA hatte verlangt, dass sich Name und Adresse aus einer gesonderten Anlage zum Fahrtenbuch ergeben. Dem widersprach das FG ausdrücklich.

Quelle: Praxis Freiberufler-Beratung - Ausgabe 12/2008, Seite 307

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 262972
 109

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Rechtsprechung- Neues zu Firmenwagen und Fahrtenbuch“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Praxis Freiberufler-Beratung

Bild: Vorteilsabwägung in der Krisenberatung: Interne oder externe Sanierung einer ArztpraxisBild: Vorteilsabwägung in der Krisenberatung: Interne oder externe Sanierung einer Arztpraxis
Vorteilsabwägung in der Krisenberatung: Interne oder externe Sanierung einer Arztpraxis
Ist eine Arztpraxis in der Krise oder gar zahlungsunfähig, kann sie unter Umständen dennoch gerettet werden. Bei der internen Sanierung werden die Einnahmen und Ausgaben optimiert, bei der externen Sanierung wird den Gläubigern die Zahlung eines Teilbetrages ihrer Forderungen angeboten außergerichtliche Schuldenbereinigung oder die Schuldenbereinigung erfolgt im Rahmen des gerichtlichen Insolvenzverfahrens. Der Beitrag beleuchtet die Einsatzmöglichkeiten der zwei Verfahren. http://praxis-freiberufler-beratung.blogspot.com/2011/11/krisenberat…
Bild: Zahnarzt: Keine Werbung für Zahnimplantate mit günstigem PauschalpreisBild: Zahnarzt: Keine Werbung für Zahnimplantate mit günstigem Pauschalpreis
Zahnarzt: Keine Werbung für Zahnimplantate mit günstigem Pauschalpreis
Eine reißerisch aufgemachte Reklame, die für Zahnimplantate zum Pauschalpreis wirbt, ist rechtswidrig. Wieviel der Zahnarzt für die Behandlung verlangen darf, ist gesetzlich in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) festgelegt; wer davon abweicht handelt wettbewerbswidrig (LG Bonn 21.4.11, 14 O 184/10). Zur vollständigen Nachricht: http://bit.ly/srOx5Y

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Anforderungen an ein ordnungsgemäßes FahrtenbuchBild: Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
(WKr) Das Fahrtenbuch muss zeitnah, fortlaufend und vollständig geführt werden! Wann ist ein Fahrtenbuch zu führen? Wer einen Firmenwagen auch für private Fahrten nutzt, kann die Privatnutzung monatlich pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstanschaffung versteuern. Alternativ können auch die auf die Privatnutzung entfallenden …
Neue Steuerfallen – neue Auswege: Firmenwagenfahrer aufgepasst
Neue Steuerfallen – neue Auswege: Firmenwagenfahrer aufgepasst
Bonn, 18. Januar 2006 – Die Besteuerung der privaten Nutzung von Firmenwagen wird sich in Kürze entscheidend ändern. Ein entsprechendes Gesetz zur Ein-dämmung missbräuchlicher Steuergestaltung soll schon bald rechtskräftig werden. Der Gesetzgeber reagiert damit auf Fälle, bei denen die 1%-Regelung für die private Kfz-Nutzung zu einem ungerechtfertigten …
TrackYourTruck: Steuern sparen leicht gemacht - Elektronisches Fahrtenbuch mit GPS-Satellitenortung führen
TrackYourTruck: Steuern sparen leicht gemacht - Elektronisches Fahrtenbuch mit GPS-Satellitenortung führen
Anerkannten Nachweis über Privat- und Dienstfahrten mit wenigen Klicks am Computer erstellen - Pauschale Ein-Prozent-Regelung wird umgangen Gelsenkirchen. - Wer als selbständiger Unternehmer einen Firmenwagen besitzt, wird dafür Monat für Monat vom Fiskus zu Kasse gebeten. Da die Möglichkeit besteht, das Fahrzeug auch für private Fahrten zu nutzten, …
Zum Jahreswechsel umsteigen: Sparen Sie Steuern, Zeit und Nerven mit einem elektronischen Fahrtenbuch
Zum Jahreswechsel umsteigen: Sparen Sie Steuern, Zeit und Nerven mit einem elektronischen Fahrtenbuch
Sie haben einen Firmenwagen und dürfen ihn auch privat nutzen? Was erst mal toll klingt, kann schnell zu einer hohen Steuerlast führen. Denn Sie müssen die Privatnutzung Ihres Wagens versteuern. Zum Jahreswechsel können Sie die Methode wechseln, wie Sie Ihren Firmenwagen versteuern. Es ist daher jetzt Zeit, dass Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren …
Bild: Steuertipps.de: 1%-Methode oder NachweismethodeBild: Steuertipps.de: 1%-Methode oder Nachweismethode
Steuertipps.de: 1%-Methode oder Nachweismethode
Vorteile eines Firmenwagens mit Steuer-Spar-Erklärung auch steuerlich voll ausschöpfen Mannheim, 25. Februar 2013. Viele Arbeitnehmer entscheiden sich alternativ zur Gehaltserhöhung für einen Firmenwagen. Darf das Fahrzeug auch privat genutzt werden, gilt dies als geldwerter Vorteil und der Arbeitnehmer muss diesen versteuern. Hierzu gibt es zwei Methoden: …
Firmenwagen: Verständnis für den privaten Fahrspaß
Firmenwagen: Verständnis für den privaten Fahrspaß
… Unternehmen zurückhielten, war die große Ausnahme von der Regel, die da lautet: Gut zwei Drittel (70 Prozent) der Pkw-Neuzulassungen in Deutschland sind Dienst- oder Firmenwagen. Denn diese sind längst mehr als Gebrauchsfahrzeuge für die Ausübung betrieblicher und freiberuflicher Tätigkeiten oder als Statussymbole, die Managern vorbehalten bleiben. Von vielen …
Bild: Stichtag rückt näher: Digitales Fahrtenbuch einfach und ordnungsgemäß führenBild: Stichtag rückt näher: Digitales Fahrtenbuch einfach und ordnungsgemäß führen
Stichtag rückt näher: Digitales Fahrtenbuch einfach und ordnungsgemäß führen
… der Kostenstelle des GPS-Fahrtenbuchs seinem jeweiligen Auftraggeber einfach und schnell Termine und gefahrene Kilometer zuordnen. Fahrer-Erfassung im Schadensfall Versicherungstechnisch ist ein Firmenwagen eine komplexe Angelegenheit. Schließlich ist das Unternehmen der Fahrzeughalter, am Steuer sitzt aber der Arbeitnehmer. Durch das GPS-System weiß …
Bild: Privatnutzung Firmenwagen: ohne Fahrtenbuch gilt ListenpreismethodeBild: Privatnutzung Firmenwagen: ohne Fahrtenbuch gilt Listenpreismethode
Privatnutzung Firmenwagen: ohne Fahrtenbuch gilt Listenpreismethode
Steuerliche Regelungen zur Privatnutzung von Firmenwagen: Das Bundesfinanzministerium fasste im November 2009 die Regelungen für die Privatnutzung von Firmenwagen zusammen. So gilt ohne Fahrtenbuch ab 2010 die Listenpreismethode. Mit Schreiben vom 18. November 2009 hat das Bundesministerium für Finanzen die Regelung zur Privatnutzung von Firmenwagen …
Stichtag rückt näher: Digitales Fahrtenbuch einfach und ordnungsgemäß führen
Stichtag rückt näher: Digitales Fahrtenbuch einfach und ordnungsgemäß führen
… der Kostenstelle des GPS-Fahrtenbuchs seinem jeweiligen Auftraggeber einfach und schnell Termine und gefahrene Kilometer zuordnen. Fahrer-Erfassung im Schadensfall Versicherungstechnisch ist ein Firmenwagen eine komplexe Angelegenheit. Schließlich ist das Unternehmen der Fahrzeughalter, am Steuer sitzt aber der Arbeitnehmer. Durch das GPS-System weiß …
Bild: Steuertipps.de beseitigt Zweifel bei der Besteuerung von FirmenwagenBild: Steuertipps.de beseitigt Zweifel bei der Besteuerung von Firmenwagen
Steuertipps.de beseitigt Zweifel bei der Besteuerung von Firmenwagen
… Besteuerung des Privatanteils bei Dienstwagen und Betriebs-Pkw muss kein Buch mit sieben Siegeln sein: Besonders die pauschale Ein-Prozent-Methode macht es Angestellten mit Firmenwagen und Selbstständigen mit Betriebs-Pkw leicht. Denn für die private Nutzung müssen Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern, den so genannten „Nutzwert“. …
Sie lesen gerade: Rechtsprechung- Neues zu Firmenwagen und Fahrtenbuch