(openPR) Die DAW Deutsche Akademie für Wirtschaft GmbH bietet im 1. Halbjahr 2009 erstmals eine Seminarreihe zum Thema „Strafrecht“ an. Diese zweitägige Seminarveranstaltung (modulartiger Aufbau, es kann auch nur ein Modul besucht werden), welche an mehreren Orten im Bundesgebiet angeboten wird, richtet sich an Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht.
Vorgesehen sind –vorbehaltlich sich noch ergebender Änderungen- folgende Themen:
Modul A:
Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung: Umfang der Beweisaufnahme, Beweisantragsrecht, Beweisverwertungsverbote
Die Beweisaufnahme ist das Kernstück der Hauptverhandlung; in den meisten Fällen ist das Schicksal des Angeklagten vom Ergebnis der Beweisaufnahme abhängig. Die Erfolgsaussichten der Verteidigung sind nicht unwesentlich davon abhängig, ob der Verteidiger in der Lage ist, Beweisanträge zu stellen, an denen das Gericht nicht vorbeikommt. Um Beweisanträge zu stellen, denen das Gericht nachgehen wird, muss der Verteidiger Kenntnis davon haben, in welchem Umfang das Gericht zur Beweiserhebung verpflichtet ist. Auch der an sich schuldige Angeklagte wird freigesprochen, wenn bezüglich der maßgeblichen Beweise ein Beweisverwertungsverbot besteht. Daher ist die Kenntnis des Rechts der Beweiserhebungsverbote und die Fähigkeit, Beweisverwertungsverbote durchzusetzen, von maßgebender Bedeutung für eine erfolgreiche Verteidigung.
Modul B:
Einführung in das Revisionsrecht – an Beispielen dargestellt
Das Recht der strafrechtlichen Revision ist höchst kompliziert und wird von nur wenigen Strafverteidigern beherrscht. Auf der anderen Seite lässt sich mit Revisionen im Strafrecht gutes Geld verdienen. Außerdem lässt sich aussichtsreicher in der Tatsacheninstanz verteidigen, wenn das Gericht weiß, dass der Verteidiger ggfs. Revision einlegen und diese auch in erfolgversprechender Weise begründen kann. Und schließlich hat der Verteidiger, der für seinen Mandanten als Pflichtverteidiger tätig geworden ist, uU keine andere Wahl als die Revision selbst zu begründen, weil der Mandant kein Geld für einen kundigen Wahlverteidiger hat, der die Revision begründen könnte. Das Seminar ist als fallbezogene Einführung in das Revisionsrecht gedacht. Es werden Revisionsverfahren von der Revisionseinlegung bis zur Entscheidung des Revisionsgerichts beispielhaft dargestellt und die Voraussetzungen für die Erhebung zulässiger und begründeter Revisionsrügen bezogen auf häufig vorkommende Verfahrensfehler vermittelt.
Dozent und Skriptverfasser ist Herr Dipl.-Betriebswirt Hans Meyer-Mews, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht.
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung über 5,5 Zeitstunden pro Modul gemäß §15 FAO sowie 55 Punkte pro Modul zur Erlangung des Fortbildungszertifikats der Bundesrechtsanwaltskammer Berlin.











