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Prof. Dr. Armin Willingmann hält Vortrag über rechtlichen Verbraucherschutz

21.11.200800:00 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: Prof. Dr. Armin Willingmann hält Vortrag über rechtlichen Verbraucherschutz
Vortrag von Prof. Dr. Armin Willingmann zum Thema „Rechtliche Gefahren für Kinder und Jugendliche in Alltag, insbesondere Medien und Internet“ in der Ganztagesschule Burgbreite in Wernigerode
Vortrag von Prof. Dr. Armin Willingmann zum Thema „Rechtliche Gefahren für Kinder und Jugendliche in Alltag, insbesondere Medien und Internet“ in der Ganztagesschule Burgbreite in Wernigerode

(openPR) Im Rahmen eines Vortrages für Eltern und Lehrkräfte aus der Region sprach Prof. Dr. Armin Willingmann, Rektor der Hochschule Harz und seit vielen Jahren Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, kürzlich in der Wernigeröder Ganztagesschule Burgbreite über „Rechtliche Gefahren für Kinder und Jugendliche in Alltag, insbesondere Medien und Internet“.



Dabei stand vor allem das Lernen des richtigen Umgangs mit den Medien im Vordergrund. Zu Beginn erklärte Prof. Dr. Willingmann die Altersgrenzen und Stufen der Mitwirkung am Rechtsverkehr wie Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit. Besonders interessant und hochaktuell war für alle Anwesenden das Vertragsrecht im Internet. Wo bisweilen verblüffende Konstruktionen zu ungewollten Vertragsschlüssen führten. Viele Angebote, so Willingmann, seien auf den ersten Blick kostenlos und entpuppten sich dann als teure Abonnements oder Bestellungen. Hier sollte man, auch wenn es lästig ist, stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kritisch lesen und zudem überlegen, ob ein solches „Angebot“ realistischerweise kostenlos zu erwarten sei. Zudem riet der Referent zum sparsamen Umgang mit persönlichen Daten. Auch über Widerrufsrechte sollte man sich im Klaren sein und besonders bei Lockangeboten wie Gewinnspielen Vorsicht walten lassen. Ein wichtiges Kommunikationsmittel für Jugendliche ist natürlich das Handy. Auch hier seien gesunder Menschenverstand und gezielte Hinweise an Kinder wichtig: generell sollte man bei unbekannten Absendern und Rückrufbitten nicht reagieren, auch wenn oftmals mit der Erlebniswelt der Teenager gespielt wird und verlockende Flirt- oder Chatangebote unterbreitet werden. Auch bei Klingeltönen – im Fernsehen und Jugendzeitschriften stark beworben – sei Zurückhaltung geboten, da in der Regel auch hier Abonnements dahinter steckten.

Was aber kann man tun, wenn man in die Falle gegangen und auf ein unseriöses Angebot hereingefallen ist, wenn man also „abgezockt“ wurde? Hier hat Jurist Willingmann einen guten Tipp: „Heben Sie möglichst alle Vorgänge auf, damit Sie Nachweise haben und bestreiten Sie, einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Vor allem aber: Bleiben Sie nervenstark! Klageweise versuchen die allerwenigsten „Abzocker“ ihre vermeintlichen Ansprüche durchzusetzen. Da gibt es im Vorfeld ein wenig „Drohkulisse“, dann folgt aber meist nichts mehr“. Hilfe und Unterstützung bieten die Beratungsstellen der Verbraucherschutzzentrale, hier in der Region in Halberstadt, Johann-Sebastian-Bach-Straße. Informationen finden Betroffene und Interessierte unter www.vzsa.de.

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