(openPR) Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) fordert einen dauerhaften Mietzuschlag für energetische Modernisierungen, unabhängig vom Mietspiegel. Nur so sieht der Verwalterverband eine Chance, die ehrgeizigen Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.
Die Bundesregierung wird ihre selbst gesetzten Klimaziele nach Ansicht des DDIV nicht erreichen. Trotz vieler Förderprogramme und noch mehr Marketing entscheiden sich noch immer viel zu wenige Immobilien-eigentümer für eine energetische Modernisierung. Den Grund dafür sieht der Verband in der Struktur des Mietrechts. Demzufolge können bislang elf Prozent der Kosten einer Modernisierung auf die Wohnungsmieter umgelegt werden. „Diese Erhöhung reicht jedoch bei energetischen Maßnahmen nicht aus. Der DDIV fordert deshalb einen dauerhaften energetischen Zuschlag, der unabhängig vom Mietspiegel erhoben werden kann“, sagt DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler. Die Umlage auf den Mieter sei nämlich in dem Moment hinfällig, wenn ein neuer Mietspiegel auf dem Markt sei und die Miete an diese aktuellen Preise angepasst werde. Die Folge: Die Eigentümer blieben auf den Modernisierungskosten sitzen. „Deshalb“, so Heckeler weiter, „werden in Deutschland viele Wohnimmobilien nicht energetisch modernisiert.“
Klimaschutz ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Klimaschutz ist dem Verbandschef zufolge eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der alle beitragen müssen. „Wenn der Mieter durch eine energetische Modernisierung Energie, also Kosten, einspart, muss er auch seinen Teil zu den hohen Investitionen des Vermieters beitragen“, so Heckeler. Die derzeitige zweiprozentige Abschreibungsmöglichkeit auf 50 Jahre falle bei der großen finanziellen Vorleistung kaum ins Gewicht. Und eine Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften durch die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) werde oft durch hohe Auflagen schlicht unmöglich gemacht. Der jetzige rechtliche Rahmen sei für dieses politische Ziel völlig ungeeignet. Heckeler: „Es herrscht dringender Handlungsbedarf. Klimaschutz darf nicht allein Vermietersache sein, er ist auch Mietersache.“













