(openPR) Nach Einführung der Abgeltungsteuer sind Kursgewinne aus Wertpapieren, die zum Privatvermögen zählen, steuerpflichtig. Die Belastung der Dividenden steigt und der Sparer kann keine Werbungskosten mehr ab 2009 von der Steuer absetzen.
Durch die Gründung einer GmbH/Limited lassen sich diese negativen Aspekte vermeiden.
Denn die im Firmenmantel realisierten Wertpapiergewinne bleiben, unabhängig vom Kauftermin, zu 95% steuerfrei sowie auch die erwirtschafteten Dividenden. Zudem werden alle anfallenden Kosten hierfür in voller Höhe als Betriebsausgaben gezählt. Dadurch fallen in vielen Fällen meist keine Körperschaftssteuer mehr an oder das maßgebliche Einkommen ist in vielen Fällen negativ. Auf Dividenden fallen lediglich ca. 14% Gewerbesteuer an, das ist wesentlich weniger in der Gegenüberstellung der Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag von rund 26,4 %. Die Ersparnis kann somit im Vermögen der GmbH/Limited verbleiben.
Vorsicht ist allerdings bei einem allzeit regen Wertpapierhandel geboten. Dieser kann die Steuerfreiheit aushebeln, d. h. die GmbH wird wie eine normale Bank gewertet. Bleiben die Bewegungen im Rahmen ist keine Gefahr geboten.
Die R&R Unternehmensgruppe hält Sie weiter auf dem Laufenden.
Stand Oktober 2008 / Fehler und Änderungen vorbehalten.












