(openPR) Der Stichtag zur Kündigung der KFZ-Versicherung steht kurz bevor – allerdings gibt es Gründe, warum seitens des Versicherungsunternehmens eine Kündigung der Autoversicherung erfolgen kann. In folgenden Fällen sollte man Obacht geben: Stand der Fahrzeughalter und / oder der Fahrer zum Unfallzeitpunkt unter Einfluss von Drogen oder Alkohol kann das Versicherungsunternehmen die Haftpflichtversicherung kündigen. Beträgt der Blutalkoholspiegel 0,3 Promille oder mehr, kann die KFZ-Haftpflichtversicherung vom Versicherungsnehmer bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Die Leistung der Vollkaskoversicherung darf gänzlich verweigert werden. Weiterhin wird es gefährlich, wenn andere Personen, als jene, die im Versicherungsvertrag festgehalten sind, das Fahrzeug führen. Fahrzeughalter und Lebenspartner sind hier meist inkludiert. Kommt es zu einem Unfall und eine andere Person führte das Fahrzeug, können Vertragsstrafen erhoben werden, die die Höhe zweier Jahresbeiträge haben dürfen. Enthält die Schadensmeldung falsche Angaben, so kann der Versicherungsschutz verfallen. Der Fahrzeughalter verpflichtet sich generell dazu, sich so zu verhalten, dass es dem Gesetz entspricht. Das bedeutet: Rücksichtnahme ist Pflicht.
Alles andere kann mit Geld- oder gar Haftstrafen belegt werden, wie etwa Fahrerflucht. Bestes Beispiel: Man rammt ein parkendes Auto. Falsch ist, dass ein Zettel am parkenden Fahrzeug ausreichend ist. Richtig ist es, eine angemessene Zeit zu warten und dann die Polizei zu verständigen.
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