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Datenerhebung im Arbeitsverhältnis – was ist erlaubt?

Bild: Datenerhebung im Arbeitsverhältnis – was ist erlaubt?
Arbeitskreis EDV & Recht e.V.
Arbeitskreis EDV & Recht e.V.

(openPR) Welche Maschinen und Programme in einem Unternehmen sammeln eigentlich Daten über Arbeitnehmer bzw. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes? Bekannt sind Computer und andere elektronisch gesteuerte Maschinen, die automatisch Daten über ihren Benutzer sammeln, Videoaufzeichnungen, Rechner in Automobilen, Internet- oder Telefonverbindungsdaten.


- Wie sieht es jedoch aus mit Software, die scheinbar allein anderem dient, z.B. Netzwerkbetriebssoftware oder Diagnosesoftware, die Aktivitäten von Rechnern überwacht, um deren Betrieb sicherzustellen?
- Wie ist mit diesen zufällig oder absichtlich gesammelten Daten umzugehen?
- Wie muss ein Arbeitgeber solche Daten verwahren, auch wenn er die Dateninhalte nicht nutzen will?
- Wie darf der Arbeitgeber diese Daten nutzen, wenn er es möchte?
- Welche Rechte hat ein etwa bestehender Betriebsrat bzw. Personalrat?
- Ist es insbesondere zulässig, aus den Daten Statistiken oder Leistungsprofile zu erstellen und Beurteilungen abzuleiten?
- Welche Folgerungen lassen sich in diesem Zusammenhang aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Frühjahr 2008 ziehen, die das „Grundrecht auf Unversehrtheit informationstechnischer Systeme“ etabliert haben?

Im technischen Teil der Veranstaltung wird Herr Eckhard Eilers einen Einblick in Systeme geben, die Daten sammeln, und auch beispielhaft erläutern, welche Daten auf welche Weise in welchen Systemen gesammelt werden.

Im juristischen Teil der Veranstaltung gibt Herr Rechtsanwalt Marcus Kissel einen Überblick über die arbeitsrechtliche und arbeitnehmerdatenschutzrechtliche Seite solcher Datensammlungen.

Die Veranstaltung richtet sich an Juristen und IT-Verantwortliche in Unternehmen.
Begleitend ist Raum für Fragen und Diskussion vorgesehen. Persönliche Erfahrungen können während der Veranstaltung ausgetauscht und typische Probleme im Einzelnen besprochen werden.
Im Anschluss an die Veranstaltung können bei einem Glas Kölsch und einen kleinem Imbiss persönliche und fachliche Kontakte gepflegt werden - ein wesentliches Kennzeichen des Arbeitskreises.

Referenten:
Eckhard Eilers, ist Geschäftsführer der Firma Wichterich & Partner, Köln und verantwortet dort den Bereich Systemhaus.

Rechtsanwalt Marcus Kissel ist bei LLR LegerlotzLaschet Rechtsanwälte tätig. Er beschäftigt sich ausschließlich mit Fragen des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere mit Fragen der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und IT-Recht.

Datum:
Mittwoch, 26. November 2008, 18.00 Uhr – 19.30 Uhr

Ort:
Kolpinghaus International, St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln

Im Anschluss an Vortrag und Diskussion lädt der Verein zum Imbiss und Kölsch ein.

Entgelt:
30,-- € für Mitglieder
40,-- € für Nicht-Mitglieder

Anmeldung:
Die Anmeldung zu der Veranstaltung kann formlos per Fax an die
Fax-Nr.: 02236 / 33 66 49 oder online unter www.edv-und-recht.de erfolgen.

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