openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Wann Mieter lügen dürfen

06.11.200809:33 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Wann Mieter lügen dürfen
Von Vermietern geforderte Selbstauskünfte können ein heikles Thema sein. Geht es dabei um Schufa-Daten, können die Schufa-Verbraucherservicestellen um Rat gefragt werden. Foto: Schufa
Von Vermietern geforderte Selbstauskünfte können ein heikles Thema sein. Geht es dabei um Schufa-Daten, können die Schufa-Verbraucherservicestellen um Rat gefragt werden. Foto: Schufa

(openPR) Vermieter verpflichten potenzielle Mieter gerne zu einer schriftlichen Selbstauskunft per Mieter-Fragebogen. Doch längst nicht alle Fragen müssen wahrheitsgetreu beantwortet werden, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Es ist seit geraumer Zeit gang und gebe, dass Vermieter ihre potenziellen Mieter verpflichten, vor Abschluss eines Mietvertrags eine Selbstauskunft auszufüllen. Rechtlich gesehen muss der Mieter diesen Fragebogen nicht beantworten. Doch will er den Zuschlag für die gewünschte Wohnung bekommen, wird er in der Regel keine andere Chance haben. Grundsätzlich gilt: Der Mieter muss – egal ob schriftlich oder mündlich – wahrheitsgemäß auf die Fragen antworten, bei denen es um die finanzielle Sicherheit des Vermieters geht. Bei unzulässigen Fragen hingegen darf der Mieter lügen, ohne rechtliche Folgen befürchten zu müssen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Dies gilt selbst dann, wenn es auf dem Bogen heißt, unwahre Angaben berechtigten den Vermieter zur fristlosen Kündigung.



Ein potenzieller Mieter muss also korrekte Angaben zum Arbeitsverhältnis oder Nettoeinkommen machen. Auch die Frage nach der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben werden, sollte wahrheitsgemäß beantwortet werden. Denn hat der Mieter bei diesen zulässigen Fragen bewusst gelogen, kann das Folgen haben: Der Vermieter darf fristlos kündigen, wenn die Lüge den Mietvertrag wesentlich beeinträchtigt oder die Fortsetzung des Vertrags für ihn unzumutbar ist, berichtet Immowelt.de.

Getrost lügen dürfen Wohnungsinteressenten hingegen, wenn sie nach ihrem Kinderwunsch gefragt werden. Auch die Frage nach Familienstand oder einer bestehenden Partnerschaft ist unzulässig, ebenso wie Fragen zu Beruf, Parteizugehörigkeit oder dem alten Mietverhältnis.

Zwar hat der Vermieter die Möglichkeit, weitere Auskünfte über Dritte einzuholen, doch braucht er dafür das Einverständnis des potenziellen Mieters. So darf der Vermieter beispielsweise nur dann mit dem ehemaligen Vermieter sprechen, wenn der Mieter das erlaubt, erläutert Immowelt.de. Auch Schufa-Selbstauskünfte sind nur auf freiwilliger Basis möglich. Falls sich der Mieter auf diesen Wunsch des Vermieters einlässt, sollte er von der abgespeckten Version der Schufa-Verbraucherauskunft Gebrauch machen. Informationen erhält er bei den Verbraucherservicestellen der Schufa, die es in allen größeren Städten gibt (www.meineschufa.de).

Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts:
http://www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 257187
 127

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Wann Mieter lügen dürfen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Immowelt AG

Starke Marke, zufriedene Makler: Immowelt überzeugt auf ganzer Linie
Starke Marke, zufriedene Makler: Immowelt überzeugt auf ganzer Linie
Bereits mehr als 21.000 gewerbliche Kunden profitieren von Top-Vermarktungspaket der Immowelt Group / Kundenzufriedenheit auf Spitzenniveau: Immowelt erhält Bestnoten bei Servicequalität und Anzahl der Anfragen / Neue Werbekampagne stärkt Leitmarke Immowelt und sorgt für noch mehr Bekanntheit Nürnberg, 25. Juli 2017. Erfolg für Immowelt: 21.000 Immobilienprofis haben sich bereits für die Immobilienportale der Immowelt Group entschieden und setzen auf das Top-Vermarktungspaket DUO. „Die starke Leitmarke Immowelt hat die Immobilienprofis voll …
Kaufpreis-Boom jetzt auch in kleinen Großstädten: Immobilienpreise verteuern sich rasant
Kaufpreis-Boom jetzt auch in kleinen Großstädten: Immobilienpreise verteuern sich rasant
Kaufpreisbarometer von immowelt.de zeigt: Kaufpreise steigen in 71 der 79 deutschen Großstädte / Höchste Steigerung bei kleinen Großstädten unter 500.000 Einwohnern – Spitzenreiter Magdeburg mit 31 Prozent / Preisrückgänge nur in wenigen Städten – Immobilien in Gelsenkirchen 14 Prozent günstiger als im Vorjahr Nürnberg, 30. Juni 2017. Deutschlands kleine Großstädte boomen: Die Immobilien-Kaufpreise steigen hier am stärksten. Nachdem in den letzten Jahren die Metropolen und Top-Standorte bereits deutlich zugelegt haben, holen Großstädte unte…

Das könnte Sie auch interessieren:

Mietrecht - Die Gewinner, die Verlierer
Mietrecht - Die Gewinner, die Verlierer
In jüngerer Vergangenheit gab es eine Vielzahl weit reichender Mietrechts-Urteile. Mal wurden die Rechte der Mieter gestärkt, mal die Rechte der Vermieter, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Eine Übersicht. In der vergangenen Zeit hat es zahlreiche Gerichtsurteile gegeben, die das Mietrecht ganz schön durcheinander gewirbelt haben. Manchmal …
Mietvertrag: Wann eine Renovierungsklausel nichtig ist
Mietvertrag: Wann eine Renovierungsklausel nichtig ist
… im Mietvertrag starre Fristen oder eine grundsätzliche Endrenovierungspflicht vorgegeben, sollte genauer hingeschaut werden: Denn bei diesen ungültigen Vertragsklauseln muss der Mieter oft gar nicht renovieren, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Nürnberg, 4. März 2010. Eine Vielzahl von Vertragsklauseln, die Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichten …
Alle AMV-Termine auf einen Blick
Alle AMV-Termine auf einen Blick
Mieter- und Verbraucherstammtisch Der AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. veranstaltet auch in diesem Jahr jeweils am dritten Mittwoch eines Monats (mit Ausnahme der Monate Juli, August und Dezember) seinen Mieter- und Verbraucherstammtisch im Restaurant 1860 TSV-Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau. …
Mietrecht: Kündigungsausschluss des Mieters manchmal wirksam
Mietrecht: Kündigungsausschluss des Mieters manchmal wirksam
In Staffelmietverträgen kann vereinbart werden, dass der Mieter einseitig eine Zeit lang auf sein Recht zur Kündigung verzichtet. Ansonsten sind solche Klauseln unwirksam. Nürnberg, 26.11.2009. Unterschreibt ein Mieter einen Mietvertrag, wonach er für einen bestimmten Zeitraum einseitig auf sein Kündigungsrecht verzichtet, so ist eine solche Regelung …
Schönheitsreparaturen - Oftmals unwirksame Klauseln im Mietvertrag
Schönheitsreparaturen - Oftmals unwirksame Klauseln im Mietvertrag
Nachlese zum 20. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 15.02.2017 - Schönheitsreparaturen im Mietrecht Am 15.02.2017 fand im Restaurant 1860 TSV Spandau - Tanzsportzentrum - der 20. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV statt. Thema des Abends war "Schönheitsreparaturen im Mietrecht". Die Veranstaltung war mit 19 Verbraucherinnen und Verbrauchern …
Mieter sind oft immer noch für Schönheitsrenovierungen zuständig
Mieter sind oft immer noch für Schönheitsrenovierungen zuständig
Mieter die glauben, sie dürfen generell aus ihrer Mietwohnung ausziehen, ohne renoviert zu haben, können einem teuren Irrtum erliegen. Denn oft sind sie noch für Schönheitsrenovierungen zuständig, berichtet Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. Nürnberg, 30. Juli 2009. Schönheitsrenovierungen sind oft immer noch Sache des Mieters, berichtet …
BGH - Vermieter-Abmahnung ist rechtlich wirkungslos
BGH - Vermieter-Abmahnung ist rechtlich wirkungslos
Zwar kann ein Mieter nichts gegen eine Abmahnung des Vermieters wegen angeblicher Lärmbelästigung unternehmen. Allerdings ist die Abmahnung als solche rechtlich wirkungslos – der Vermieter müsste in einem Räumungsprozess das Verschulden trotzdem beweisen. Nürnberg, 24. Juli 2008. Jeweils eine gute und eine schlechte Nachricht für Mieter und Vermieter: …
Viele Renovierungsklauseln in Mietverträgen sind ungültig
Viele Renovierungsklauseln in Mietverträgen sind ungültig
Däumchen drehen statt Pinsel schwingen: Der Vermieter will seinem Mieter per Vertrag alle möglichen Renovierungsverpflichtungen aufbrummen - ungültig! urteilen Gerichte. Der Mieter muss manchmal sogar gar nichts tun. In vielen Mietverträgen stehen Renovierungsklauseln, die ungültig sind, weil sie den Mieter im Übermaß in die Pflicht nehmen. Solche Klauseln …
Bild: MCM Investor Management AG: Schäden in der Mietwohnung – wer zahlt?Bild: MCM Investor Management AG: Schäden in der Mietwohnung – wer zahlt?
MCM Investor Management AG: Schäden in der Mietwohnung – wer zahlt?
Kommt es zu Schäden in der Mietwohnung kann es schon mal einen Konflikt zwischen Mieter und Vermieter geben Magdeburg, 20.04.2017. „Werden durch den Mieter größere Schäden an der Immobilie verursacht, ist er natürlich dafür verantwortlich. Zu dieser Verantwortung wird er spätestens nach der gescheiterten Wohnungsabnahme gezwungen“, wissen die Immobilienexperten …
Bild: Neuer Service für Mieter und Vermieter: Erstes unabhängig und objektiv geprüftes MIETER-ZEUGNIS von mietreportBild: Neuer Service für Mieter und Vermieter: Erstes unabhängig und objektiv geprüftes MIETER-ZEUGNIS von mietreport
Neuer Service für Mieter und Vermieter: Erstes unabhängig und objektiv geprüftes MIETER-ZEUGNIS von mietreport
Seit Juni diesen Jahres können Mieter und Vermieter von einem neuen Online-Service des Unternehmens mietreport profitieren. Mit dem ersten unabhängig und objektiv geprüften Mieter-Zeugnis reagiert die Firma auf aktuelle Themen und Bedürfnisse im Immobilienmarkt. Die Wohnungsmarktsituation in deutschen Großstädten wird für Mieter zunehmend schwieriger. …
Sie lesen gerade: Wann Mieter lügen dürfen