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Erster eBay-Händler aufgrund erneuter eBay-Panne abgemahnt

03.11.200811:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Wie die IT-Recht Kanzlei erst kürzlich berichtete, wurden aufgrund einer technischen Panne des Internetportals eBay bei zahlreichen eBay-Händlern die bei eBay für das Feld "Rücknahmebedingungen" hinterlegten Widerrufsbelehrungen nicht angezeigt. Stattdessen erschien in diesen Fällen oftmals der Text „"Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück". Der IT-Recht Kanzlei ist nun der erste Abmahnfall in diesem Zusammenhang bekannt geworden.

Ziel sei es, so der mit der Abmahnung betraute Kollege, Chancengleichheit unter den Mitbewerbern herzustellen. So müsse der Verbraucher aufgrund des Hinweises „Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück“ davon ausgehen, dass er diesen Artikel nicht zurückgeben könne, trotz Verpflichtung des Online-Händlers, dem Verbraucher ein Widerrufsrecht einzuräumen.

Dass der eBay-Händler zusätzlich auf einer eBay-Shopseite eine Widerrufsbelehrung veröffentlicht hatte (und auch dorthin von seiner Artikelbeschreibung aus verlinkte), ließ der Kollege nicht gelten:

„(…)Die Verwirrung beim Verbraucher wird noch dadurch verstärkt, dass Sie auf Ihrer Angebotsseite auf ein dem Verbraucher zustehendes Widerrufsrecht hinweisen, welches Sie auf einer separaten Seite hinterlegt haben. Es ist bereits nicht davon auszugehen, dass der Verbraucher diese externe Seite nach dem Lesen Ihres Hinweises aufrufen wird, da bei ihm der Eindruck erweckt wird, er müssen diesen Artikel in jedem Falle behalten, da Sie ihn nicht zurücknehmen, ihm im Umkehrschluss für diesen Artikel gerade kein Widerrufsrecht zusteht. Einerseits informieren Sie den Verbraucher über ein Widerrufsrecht, andererseits teilen Sie ihm mit, dass Sie diesen Artikel nicht zurücknehmen. Ihr Hinweis ist dazu geeignet, den Verbraucher über die ihm zustehenden Rechte zu täuschen und in die Irre zu führen(…)“


Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie hier:

http://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnung-checkliste-recht.html

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