(openPR) Zur Entscheidung des Bundesfinanzhofes, den Finanzaemtern bei Veraeusserungserloesen eine umfassende Pruefungsbefugnis einzuraeumen, erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poss:
Der Bundesfinanzhof fordert, die Finanzbehoerden mit einer umfassenden, voraussetzungslosen Pruefungsbefugnis im Hinblick auf die Versteuerung von Spekulationsgewinnen bei Wertpapieren auszustatten. Das Gericht bezieht sich dabei auch ausdruecklich auf das Zinsurteil des Bundesverfassungsgerichts, das seinerzeit gefordert hatte, der Gesetzgeber duerfe nicht allein auf Ehrlichkeit und Erklaerungsbereitschaft der Steuerpflichtigen setzen. Der Bundesfinanzhof spricht in seiner Entscheidung auch automatisierte Kontrollmitteilungen an und bezeichnet sie als geeignetes Instrumentarium fuer eine Ueberwachung.
Damit bekommt die Festlegung im Koalitionsvertrag, Kapitalertraege und Veraeusserungserloese kuenftig konsequenter zu besteuern und diese Steuerpflicht auch durch geeignete Massnahmen zu verifizieren, Rueckendeckung der hoechsten Steuerrichter. Das ist gut so, denn Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und stellt letztlich nichts anderes als eine Steuererhoehung fuer die Allgemeinheit der ehrlichen Steuerzahler dar. Wer sich in der Vergangenheit zum Fuersprecher dieser Steuerhinterzieher gemacht hat, weil er das sogenannte Bankgeheimnis als unerlaessliche Vertrauensbasis zwischen Bank und Bankkunden interpretiert hat, duerfte spaetestens jetzt eines Besseren belehrt worden sein.
Es gibt auch schon Ansaetze in der CDU/CSU, so zum Beispiel von Koch und Merz, die signalisieren, dass die Union bereit ist, in dieser Frage umzudenken. Denn offenbar hat auch die Union erkannt, dass die konsequente Durchsetzung des geltenden Steuerrechts ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit ist.






