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Prozessbeginn im Holzklotzfall

02.11.200821:34 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Vor dem Landgericht/ Schwurgericht Oldenburg beginnt am 4.11.2008 der Prozess gegen den Angeklagten Nikolai H. wegen des Verdachts des Mordes zum Nachteil der Olga K. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 23.3.2008 gegen 20:00 Uhr mit Tötungsvorsatz einen ca. 6 Kilogramm schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke geworfen zu haben, wobei dieser Holzklotz auf der Beifahrerseite die Windschutzscheibe des herannahenden PKW´s der Familie durchschlug und Frau Olga K. tödlich verletzte.

Der Angeklagte hatte sich während des Ermittlungsverfahrens zu der Tat bekannt, doch diese durch die Staatsanwaltschaft als Geständnis gewertete Erklärung später widerrufen. Es wird im Prozess nun darauf ankommen festzustellen, ob dieses von dem Angeklagten vermeintlich abgegebene Geständnis zutreffend war, auf rechtsstaatlichem Wege zustande gekommen ist und letztlich prozessual verwertbar sein wird.

Die Verteidiger des Angeklagten möchten ausdrücklich betonen, dass der tragische Tod von Frau Olga K. nicht unberührt lässt und ihre Hinterbliebenen jede nur denkbare Anteilnahme verdienen. Die Verteidigung wird im Rahmen ihres gesetzlich normierten Auftrags bemüht sein, der berechtigten Trauer der Familie auch während der Hauptverhandlung stets Rechnung zu tragen.

Das Recht des Angeklagten auf ein rechtstaatliches und faires Verfahren steht hiermit bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung in einem Spannungsverhältnis. Die enorme bundesweite mediale Vorberichterstattung, einhergehend mit pauschalierten Vorverurteilungen bis hin zu Morddrohungen - auch gegen die Verteidiger - lässt besorgen, dass die grundgesetzlich normierten und unseren Rechtsstaat prägenden Rechte des Angeklagten im vorliegenden Fall aus dem Blick verloren, ja sogar übersehen werden könnten. Dies macht es im übrigen nicht leicht angemessen und sensibel gegenüber den Angehörigen der Verstorbenen den Verteidigungsauftrag zu erfüllen.

Die Verteidigung hat von daher im Interesse des Angeklagten entschieden, bedeutsame Fakten aus dem Verfahren allgemein zugänglich im Internet unter der Adresse http://www.fairesverfahren.de zu veröffentlichen, um dem Informationsinteresse der Allgemeinheit ebenso zu genügen wie zu einer Versachlichung des Prozesstoffes beizutragen.

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