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Organisation von Tierpflegestellen in Privathaushalten nicht genehmigungspflichtig

27.10.200809:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) ETN begrüßt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
 
Leipzig / Much · Der Europäische Tier- und Naturschutz e.V. (ETN) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Vereine, die Tiere vorübergehend in verschiedenen privaten Pflegestellen unterbringen, hierfür keine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz benötigen.
 
Einem Tierschutzverein wurde diese Tätigkeit von der zuständigen Behörde mit der Begründung untersagt, er betreibe eine einem Tierheim ähnliche Einrichtung ohne die dafür nach dem Tierschutzgesetz erforderliche Erlaubnis. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hingegen hat den Untersagungsbescheid der Behörde heute aufgehoben. In einem Tierheim würden viele Tiere gleichzeitig und am selben Ort gehalten, woraus sich besondere Anforderungen an eine artgerechte Tierhaltung und an die Fachkenntnisse des Leiters ergeben. Diese Besonderheiten rechtfertigten die Genehmigungspflicht. Doch ein Verein, der Tiere aufnimmt und bis zur Vermittlung von Tierfreunden vorübergehend in deren privaten Haushalten betreuen lässt, sei ganz anders zu bewerten und bedürfe somit nicht dieser Genehmigung.
 
Der Europäische Tier- und Naturschutz e.V. begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. „Der nationale und inter-nationale Tierschutz ist zur Entlastung der Tierheime dringend auf das Engagement ehrenamtlicher Tierfreunde und Pflegestellen angewiesen – sie sind für viele Tiere überlebenswichtig“, erklärt Götz Bukenberger vom ETN e.V.. „Leider wurden unseren ehrenamtlichen Tierpflegestellen schon öfter Probleme seitens der Behörden bereitet.“ Die Gründe hierfür kann er nicht nachvollziehen: „Je mehr Tiere in den ohnehin schon überfüllten Tierheimen landen, desto mehr Gelder müssen die Kommunen an die Tierheime leisten. Insofern entlasten unsere vorübergehenden privaten Pflegestellen nicht nur die Tierheime sondern auch die Gemeindekassen.“
 
Wer einem Tier helfen und bei Bedarf als Pflegestelle fungieren möchte, kann sich beim Europäischen Tier- und Naturschutz e.V. melden: Telefon 0 24 05 / 89 60 82, Mobil 01 52 / 29 29 70 65.

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