(openPR) Regelmäßige Vorsorge zahlt sich aus! Wer mindestens einmal im Jahr seine Zähne untersuchen lässt, wird von den gesetzlichen Krankenkassen mit einem Extra-Zuschuss beim Zahnersatz belohnt. „Patienten, die 2008 noch nicht bei der Vorsorgeuntersuchung waren, sollten daher unbedingt noch vor Januar einen Termin bei ihrem Zahnarzt vereinbaren“, erinnert Dr. Michael Förster, Vorsitzender des Zahnärztlichen Bezirksverbandes (ZBV) Oberpfalz.
Um herauszufinden, wann er das letzte Mal beim Zahnarzt war, genügt dem gesetzlich Versicherten ein Blick in sein Bonusheft. Hier wird jede Vorsorgeuntersuchung mit einem Stempel, auf dem das Datum vermerkt ist, bestätigt. Bares Geld ist das Heft wert, wenn der Patient Zahnersatz wie Brücke, Krone oder Prothese benötigt. „Die Krankenkassen leisten hierzu einen Festzuschuss“, erklärt Dr. Förster. „Kann der Patient nachweisen, dass er in den letzten fünf, beziehungsweise zehn Jahren regelmäßig an der jährlichen Vorsorge teilgenommen hat, erhöht die Kasse diesen Zuschuss um 20 beziehungsweise 30 Prozent.“
Lückenlose Vorsorge
Dabei liegt die Betonung auf „regelmäßig“, das heißt die Stempel-Reihe darf keine Lücken aufweisen. Erwachsene müssen einmal pro Jahr zur Routine-Kontrolle, Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 18 Jahren benötigen zweimal im Jahr einen Eintrag. Es fällt hierfür auch keine Praxisgebühr an, denn zwei Vorsorgeuntersuchungen im Jahr beim Zahnarzt sind zuzahlungsfrei. „Fällt der jährliche Zahnarzttermin auch nur einmal aus, heißt es: Zurück zum Start!“, so Dr. Förster. Die bereits gesammelten Stempel verfallen und der Patient muss wieder mindestens fünf Jahre hintereinander an der Untersuchung teilnehmen, bevor er den Extra-Bonus in Anspruch nehmen kann.
Gedächtnisstütze Bonusheft
„Wir empfehlen deshalb allen Patienten, in den nächsten Tagen ihr Bonusheft zu kontrollieren und gegebenenfalls noch offene Termine für 2008 wahrzunehmen“, so Dr. Förster. Das Bonusheft dient dabei vor allem als Gedächtnisstütze für den Versicherten und zum schnellen Nachweis gegenüber der Krankenkasse. Falls der Patient vergisst, einen Stempel eintragen zu lassen, oder falls er sein Heft verliert, entsteht ihm daraus kein Nachteil. „Aus der Patientenkartei lassen sich die Vorsorgetermine der letzten Jahre leicht nachvollziehen. Verlorene oder vergessene Stempel können später nachgetragen werden – allerdings nur, wenn die Untersuchungen wirklich stattgefunden haben.“











