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Gewinnspielsatzung wird begrüßt | Fernsehen und Rundfunk hinken den Neuen Medien hinterher

24.10.200810:55 UhrFreizeit, Buntes, Vermischtes

(openPR) Die Landesmedienanstalten bereiten eine gemeinsame „Gewinnspielsatzung“ vor, die sie als Entwurf jetzt veröffentlichten. „Damit zeigen diese allerdings, dass die Neuen Medien auch sogar Funk und Fernsehen einen großen Schritt voraus sind“, meint dazu der Pressesprecher der ProfiWIN GmbH, Martin Lindstedt.



Im Satzungs-Entwurf der Landesmedienanstalten liegt der Schwerpunkt auf dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Abzocke bei Spielen und Gewinnspielen. Die TV- und Radiosender sollen dazu verpflichtet werden, die Teilnahme von Minderjährigen nicht mehr zuzulassen und dies im Zuge der Spielbeschreibung auch deutlich zu sagen und zu zeigen. Die Ausschüttung von Gewinnen an Minderjährige soll untersagt werden. Als einzige Ausnahme, werden Spiele und Gewinnspiele gestattet, die nicht mehr, als die reinen Übermittlungskosten, wie die Telefongebühr, in Rechnung stellen und damit unentgeltlich sind.
Ein weiterer Schwerpunkt der Satzung wird der Schutz vor übermäßiger Teilnahme, die Informationspflicht und das Gebot zu Transparenz sein. Teilnahmebedingungen, Spielregeln und Gewinner müssen veröffentlicht, sowie eine Mehrfachteilnahme beschränkt werden.

Die Kernaspekte der neuen Gewinnspielsatzung gehören laut Lindstedt bei Gewinnspielen und Eintragsservices im Internet inzwischen routinemäßig zum angebotenen Service dazu. Nur wenige Service-Anbieter, die von der Branche als „schwarze Schafe“ bezeichnet werden, halten sich nicht daran.

„Wir legen größten Wert auf Transparenz, Jugend- und Datenschutz“, berichtet Lindstedt vom hauseigenen Gewinnspiel-Eintragsservice www.profiwin.de. Dieser ermöglicht den Kunden die Teilnahme an über 200 Gewinnspielen jeden Monat. Auf die Teilnahmegebühr von fünf Euro monatlich werden die Kunden bereits im Vorfeld auf den eigenen Internetseiten und in den Teilnahmebedingungen hingewiesen. Eine Teilnahme von Kindern und Jugendlichen ist ausgeschlossen. Eine Mehrfachteilnahme wird verhindert, allein schon, um im Sinne des Teilnehmenden dessen Gewinnchancen nicht zu mindern. Transparenz wird mit Gewinnspiel- und Gewinnerübersichten geschaffen.

„Ich musste mich schon sehr wundern, als ich heute auf www.alm.de den Entwurf las,“, sagt Lindstedt weiter, „dass die altehrwürdigen Medien bis heute uneingeschränkt das Bedürfnis der Menschen, tolle Gewinne zu erhalten, schamlos ausnutzen konnten. Ich freue mich, dass nun auch medienübergreifend auf Jugendschutz und Transparenz geachtet wird.“, begrüßt der Pressesprecher den Entwurf, der auf Grundlage des am 01. September in Kraft getretenen 10. Rundfunkstaatsvertrages entwickelt wurde.

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