(openPR) Zur Einführung eines finanziellen Freibetrags für Alleinerziehende und eines Kinderzuschlags für geringverdienende Familien, erklärt die Hauptberichterstatterin für Familie, Senioren, Fraün und Jugend im Haushaltsauschuss der SPD-Bundestagsfraktion, Bettina Hagedorn:
31. Oktober 2003 – 823 - Trotz harter Einsparungsmassnahmen im Bundeshaushalt 2004, die auch vor dem Familienressort nicht 'Halt' machten, gelang es im Rahmen der Haushaltsberatungen schwerpunktmässig auch finanzielle Entlastungen für Familien und Alleinerziehende auf den Weg zu bringen. Erstmalig eingeführt wird ab 2004 ein steürlicher Freibetrag von 1.308 Euro/Jahr für 'echte' Alleinerziehende (Haushalte in denen ein Erwachsener mit Kind lebt). Dieser Freibetrag wird den bisher geltenden Haushaltsfreibetrages für Alleinerziehende mehr als ausgleichen. Hintergrund: Der Haushaltsfreibetrag musste nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von 1998 abgeschafft werden und wäre nun durch das Vorziehen der letzte Steürreformstufe endgültig in 2004 ausgelaufen.
Der neue Freibetrag ist jetzt langfristig angelegt und wird den Mehrbelastungen Alleinerziehender endlich auf Daür gerecht.
Zusätzlich wird es einen monatlichen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro für diejenigen Familie geben, die erwerbstätig sind, aber so wenig verdienen, dass sie auf ergänzende Sozialhilfe (künftig Arbeitslosengeld II) für ihre Kinder angewiesen wären. Dieses ist ein erster Beitrag, um die seit den 90er Jahren konstant hohe Zahl von Kindern in der Sozialhilfe zu senken. Allein 150.000 Kinder werden so aus der Sozialhilfe (Arbeitslosengeld II) herausgeholt.
Beide familienpolitischen Neuerungen haben aber ihren Preis: Zusammen stehen den Antragstellern künftig über 500 Millionen Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung - ein grosser Teil dieses Geldes fehlt beim Bund als Mindereinnahme. So sind angesichts knapper Kassen diese familienpolitischen Leistungen leider nur möglich, weil wir im Gegenzug das Erziehungsgeld bei besserverdienenden Eltern einschränken.
Bisher galten beim Erziehungsgeld Einkommensgrenzen von 51.130 Euro (Ehepaare) beziehungsweise 38.350 Euro (Alleinerziehende), die sich allerdings nach dem Erziehungsgeldgesetz – also Bruttöinkommen minus Werbungskosten minus 27 Prozent - errechneten. Das tatsächliche Einkommen, das zugrunde gelegt wird, war also wesentlich höher. Praktisch erhielt bisher fast jedes Elternpaar Erziehungsgeld, quasi unabhängig vom Familieneinkommen. Was gut und angemessen schien in Zeiten, als noch nicht so kritisch auf die Staatsausgaben geschaut wurde, ist unvertretbar in Zeiten da gleichzeitig immer mehr Familien mit Kindern nahe der Armutsgrenze leben.
Deshalb mussten die Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld gesenkt werden: in den ersten sechs Lebensmonaten auf 30.000 Euro (Ehepaare) beziehungsweise auf 23.000 Euro (Alleinerziehende). Die Einkommensgrenzen berechnen sich weiter nach dem Erziehungsgeldgesetz - also Bruttöinkommen minus Werbungskosten minus jetzt 24 Prozent. Das tatsächliche Einkommen, das zugrunde gelegt wird, liegt also weiter entsprechend höher. Tatsächlich werden durch diese Änderungen rund fünf Prozent der bisher Berechtigten kein Erziehungsgeld mehr erhalten - bei denjenigen Eltern, die wirklich auf das Erziehungsgeld angewiesen sind, ändert sich nichts.
Auch ab dem siebten Monat wird es geringfügige Absenkungen beim Erziehungsgeld geben müssen. Bei Eltern, die - nach Abzug der Werbungskosten und der 24 Prozent - mehr als 16.500 Euro (13.500 Euro Alleinerziehende) verdienen, nimmt das Erziehungsgeld proportional zur Höhe des Einkommens stärker ab als bisher.
Die Neuregelungen gelten nur für das erste Lebensjahr des Kindes für Geburten ab dem 1. Januar 2004 und für das zweite Lebensjahr des Kindes für Geburten ab dem 1. Mai 2003. Für alle anderen gibt es einen 'Bestandsschutz'.
Die monatlichen Beträge des Erziehungsgeldes werden zudem leicht nach unten abgerundet: der Regelbetrag auf 300 Euro (vorher 307 Euro) und der Budgetbetrag auf 450 Euro (vorher 460 Euro).
Mein Fazit: Es fällt schwer, die Einschnitte beim Erziehungsgeld zu befürworten. Aber sie sind einerseits notwendig, um jetzt einen soliden Haushalt aufzustellen, der die nachfolgenden Generationen - unsere Kinder - nicht über Gebühr belastet. Andererseits haben wird damit Raum, um diese neuen sozialpolitischen Schwerpunkte umzusetzen und finanzieren zu können. Mit dem Freibetrag für Alleinerziehende und dem Kinderzuschlag verbessern wir die Hilfe für diejenigen, die wirklich darauf angewiesen sind.










