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Biblis B: Nichtverfügbarkeit einer Kältemaschine

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Wiesbaden, 16. Januar 2004 - Die Betreiberin des Kernkraftwerkes Biblis, die RWE Power AG, hat das nachfolgende Vorkommnis dem Hessischen Umweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde heute gemeldet. Dieses ist nach der Internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen (INES) der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen.

Am 13.01.2004 wurde bei einer wiederkehrenden Prüfung die Nichtverfügbarkeit einer Kältemaschine festgestellt. Grund war der Defekt eines elektrischen Reglers in der Kühlwasserversorgung. Die betroffene Kältemaschine gehört zu einer von vier Einrichtungen zur Kühlung sicherheitstechnisch wichtiger Raumbereiche. Die drei verbliebenen Systeme waren für den sicheren Betrieb des Blockes B ausreichend. Nach Austausch des defekten Reglerbauteils war die Kältemaschine wieder betriebsbereit.

Nach einer ersten Bewertung durch die Atomaufsichtsbehörde wurde das Vorkommnis von der Betreiberin zu Recht nach den deutschen Meldekriterien in die Kategorie N (= normal) eingestuft. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage war mit dem Vorkommnis nicht verbunden. Eine abschließende Bewertung wird unter Hinzuziehung des TÜV Süddeutschland vorgenommen.

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