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LANGFRISTIGE ZINSSÄTZE ZUR BEURTEILUNG DER KONVERGENZ IN DEN BEITRETENDEN STAATEN

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die Europäische Zentralbank und die Europäische Kommission (Eurostat) veröffentlichen heute zum ersten Mal Daten über die langfristigen Zinssätze in den zehn Ländern, die der Europäischen Union (EU) am 1. Mai 2004 beitreten werden.

Harmonisierte Daten zu den langfristigen Zinssätzen liegen derzeit für neun der beitretenden Staaten vor. Diese Zinsdaten werden zur Beurteilung der in diesen Ländern erreichten Konvergenz gemäß Artikel 121 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) herangezogen. Für Estland wird gleichzeitig ein eigener Zinsindikator veröffentlicht. Seine Entwicklung wird genau beobachtet, und sobald ein besserer Indikator vorliegt, wird dieser neue Indikator verwendet werden.

Die Zinssätze wurden gemeinsam von der Europäischen Zentralbank, den nationalen Zentralbanken der beitretenden Staaten und der Europäischen Kommission (Eurostat) definiert. Derzeit liegen Monatswerte für den Zeitraum von Februar 2003 bis Februar 2004 vor. Diese Daten werden auf der Website der Europäischen Zentralbank und Eurostat monatlich aktualisiert.

Die Konvergenz der langfristigen Zinssätze gehört nach Artikel 121 EG-Vertrag zu den Kriterien, anhand derer geprüft wird, ob im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ein hoher Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht ist. Artikel 4 des dem EG-Vertrag beigefügten Protokolls über die

Konvergenzkriterien sieht vor, dass die Zinssätze anhand langfristiger Staatsschuldverschreibungen oder vergleichbarer Wertpapiere gemessen werden. Für die beitretenden Länder gelten die gleichen statistischen Grundsätze, die im Vorfeld der dritten Stufe der WWU auch für die derzeitigen EU-Mitgliedstaaten zugrunde gelegt wurden.

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