(openPR) Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inncona Geschäftsführungs GmbH eröffnet!
Keine guten Zeiten für die Inncona-Anleger! Nachdem die Inncona-Anleger Ende letzten Jahres zunächst mit anonymen Rundschreiben beunruhigt wurden, machte schon bald die Nachricht, dass die Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume der Inncona durchsucht und die beiden Geschäftsführer der Inncona Geschäftsführungs GmbH wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug und Steuerhinterziehung festgenommen hat, die Runde. Anfang September 2008 erreicht die Inncona-Anleger nun die Meldung, dass über das Vermögen der Inncona Geschäftsführungs GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Ein echtes Problem für die Anleger, denn die Inncona Geschäftsführungs GmbH ist wiederum die Geschäftsführerin der einzelnen von den Anlegern gegründeten "Inncona GmbH & Co. KG´s", so BZS® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der Anlegerschutzkanzlei Brüllmann Rechtsanwälte. "Ohne Geschäftsführer sind die Gesellschaften jedoch handlungsunfähig - und das bei dringendem Handlungsbedarf zum Jahresende: Viele Kommanditisten haben nämlich das Problem, dass ihre Gesellschaft noch in diesem Jahr investieren muss, da es ansonsten zu erheblichen steuerlichen Nachteilen kommen könnte", so Rechtsanwalt Seifert weiter.
Mittlerweile glauben viele Anleger, dass sich die Situation kaum mehr verbessern wird und das Anlagekonzept scheitert; ein mehr oder weniger großer Schaden, möglicherweise auch die Rückforderung von Steuervorteilen durch das Finanzamt stehen im Raum. Spätestens jetzt sollten sich betroffene Anleger von einem auf dem Gebiet des Anlegerrechts erfahrenen Anwalt beraten lassen.
Betroffene können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Inncona" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.09.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Über das Unternehmen
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
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