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Bundestag verabschiedet Landwirtschafts-Altschuldengesetz

01.01.200410:00 UhrVereine & Verbände

(openPR) DBV: Änderungen sind unzureichend

Berlin, den 29.04.2004 - Der Bundestag hat heute Nachmittag das Landwirtschafts-Altschuldengesetz beschlossen, mit dem die Rückzahlungsbedingungen für Altschulden der Landwirtschaft aus DDR-Zeiten verschärft werden und den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit einer Ablösung durch Einmalzahlung eingeräumt wird. Der Deutsche Bauernverband (DBV) wertete die vom Bundestag im Vergleich zum Kabinettsbeschluss noch aufgenommenen Änderungen als notwendigen Schritt in die richtige Richtung. Umfang und Auswirkungen dieser Änderungen sind jedoch unzureichend.



Bis zuletzt hatte sich der DBV für eine stärkere Reduzierung der Eingriffe in die Rangrücktrittsvereinbarungen zur Verschärfung der Rückzahlungsbedingungen eingesetzt, damit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen wird. Auch wurde in einer öffentlichen Anhörung gemeinsam mit dem Deutschen Raiffeisenverband und dem Bundesland Brandenburg gefordert, durch eine deutliche Anhebung des so genannten Abdiskontierungszinssatzes bei einmaliger Zahlung der Altschulden Unsicherheiten in der Landwirtschaft für Gewinnprognosen stärker zu berücksichtigen.

Doch der Bundestag beschloss jetzt nur eine Reduzierung des jährlichen Abführungssatzes von ursprünglich 65 Prozent auf 55 Prozent sowie eine leichte Anhebung des Abdiskontierungszinssatzes auf der Basis eines mehrjährigen Durchschnitts des EU-Referenzzinssatzes. Der Abführungssatz von 55 Prozent bezogen auf eine verbreiterte Bemessungsgrundlage bedeutet für die betroffenen Betriebe eine mehr als 4-fache Erhöhung der jährlichen Zahlungsverpflichtungen im Vergleich zu den bestehenden Rangrücktrittsvereinbarungen. Bei Fortführung der Rangrücktrittsvereinbarungen sind hierdurch für eine Vielzahl der Betriebe existentiell bedrohliche Beeinträchtigungen der Liquidität sowie der Investitions- und Kreditfähigkeit nicht auszuschließen. Die erforderliche Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in die Rangrücktrittsvereinbarung als zivilrechtliche Verträge mit Drittgläubigerschutz kann nicht als gesichert betrachtet werden.

Auch das Hauptziel des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes, die vorhandenen Verbindlichkeiten aus DDR-Zeit durch eine Einmalzahlung durch die Betriebe abzulösen, ist vom Bundestag nach Ansicht des DBV nicht befriedigend gelöst worden. Die nur leichte Anhebung des Abdiskontierungszinssatzes trägt den Risiken bei einer Prognosebewertung landwirtschaftlicher Unternehmen für die künftige Gewinnentwicklung nicht ausreichend Rechnung. Die maßgeblich von den Rahmenbedingungen bestimmten Prognosebewertungen für die landwirtschaftlichen Unternehmen unterliegen einem ständigen Wandel und Unwägbarkeiten zum Beispiel durch einschneidende EU-Agrarreformen sowie zusätzliche national bedingte Kostenbelastungen. Zuverlässige Voraussagen über künftige Erzeugerpreise, auch über Jahrzehnte, sind damit mit ausreichender Sicherheit nicht durchzuführen. Der Gesetzgeber hat es versäumt, sich bei diesen vorliegenden Problemlagen der Unternehmensbewertung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer anerkannten Methoden anzulehnen, kritisierte der DBV.

Der DBV fordert nunmehr, dass vom Bundesfinanzministerium ohne weiteren Zeitverzug die Arbeiten für die erforderliche Rechtsverordnung zur Umsetzung des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes aufgenommen und abgeschlossen werden. Dabei wird erwartet, dass die Vorschläge und Forderungen des Berufsstandes zur Ausgestaltung eines kalkulierbaren Ablöseverfahrens Berücksichtigung finden. Die betroffenen Betriebe müssen eine sichere Rechtsgrundlage erhalten, um auf dieser Basis unter Beachtung ihrer betriebsindividuellen Bedingungen zu prüfen, welche Einmalzahlung zur Ablösung der Verbindlichkeiten angemessen, aber auch von ihnen finanzierbar ist, forderte der DBV.

 

Deutscher Bauernverband

DBV-Pressestelle

Reinhardtstraße 18; 10117 Berlin

Telefon: 030 31904-239

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