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Datenschutzgipfel und seine Folgen - BVDW fordert differenzierte Betrachtung

10.09.200814:14 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Berlin/Düsseldorf, 10. September 2008 – Nach jüngst publik gewordenen Skandalen um den verbotenen Handel mit Kundendaten haben Vertreter von Bund und Ländern auf dem Datenschutzgipfel in der letzten Woche zur Verschärfung der Datenschutzgesetze getagt. Das Ergebnis: die Politik sieht gesetzgeberischen Handlungsbedarf und will insbesondere Lücken im Datenschutzrecht rasch schließen. Zudem solle durch Anpassungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) der Vollzug des Datenschutzes in seinen Strukturen verbessert werden. Trotz Warnung gegenüber diesen Forderungen u.a. seitens des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. sollen nun die Datenschutzgesetze doch verschärft werden. Der BVDW appelliert erneut an die Durchsetzung bestehender statt Schaffung neuer Regelungen und setzt sich zudem für eine differenzierte Betrachtung des Themas ein.



Anlässlich der jüngst mehrfach bekannt gewordenen Fälle von Datenschutzmissbrauch wurde auf Initiative von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ein "Datenschutzgipfel" einberufen, an dem ausschließlich Vertreter von Bund und Ländern teilnahmen. Die Gipfelteilnehmer, zu denen insbesondere Justizministerin Brigitte Zypries, Wirtschaftsminister Michael Glos und Verbraucherminister Horst Seehofer, der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Jörg Schönbohm sowie Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragte zählten, einigten sich in erster Linie darauf, dass Adressdaten von Nutzern, die so genannten Listendaten, nur noch mit deren vorheriger Einwilligung (Opt-in-Prinzip) weitergegeben werden dürfen. Das bedeutet für die Praxis, dass solche Listendaten weder weiter gegeben noch "eingekauft" werden dürfen. Dies ist aber bei vielen Unternehmen weit verbreitet - vor allem für das Dialogmarketing per Post. Betroffen von dieser Einigung sind daher vor allem Dialogmarketingunternehmen.

Dennoch aber strahlt diese Einigung auch auf die gesamte Digitale Wirtschaft aus. Der BVDW begrüßt zunächst, dass man sich nicht auf ein generelles Verbot des Datenhandels einigen konnte, fordert aber hinsichtlich der betroffenen Branche eine differenzierte Betrachtungsweise: neue Regelungen für die Dialogmarketingbranche dürfen nicht dazu führen, dass sich auch der Handlungsrahmen für Unternehmen der Digitalen Wirtschaft ändert, deren wirtschaftliches Handeln gerade nicht den Adresshandel zum Gegenstand hat und die sich ganz überwiegend strikt an die geltenden Regelungen halten. Daher sieht der BVDW die Beschlüsse des Gipfels ohne Beteiligung der Wirtschaft sehr kritisch, da sie hier nicht ausreichend differenzieren und damit umfangreich in die Rechte auch derjenigen Unternehmen eingreifen, die grundsätzlich nicht betroffen sind.

Bereits in seiner Stellungnahme vom 20. August 2008 hatte der BVDW darauf hingewiesen, dass der geltende Rechtsrahmen zur Verfolgung der aufgetretenen Missbrauchsfälle ausreichend sei und es aktuell eher an einer angemessenen und konsequenten Verfolgung dieser Rechtsverstöße fehle. Der BVDW ist daher vielmehr der Auffassung, das es deutlich effektiver ist, auf allen Seiten die Kompetenz im Umgang mit personenbezogenen Daten zu fördern. Dazu sieht der BVDW die Einführung eines entsprechenden Gütesiegels für sinnvoll, dessen Rahmen jedoch in einer ausgewogenen Balance zwischen berechtigten Interessen der Nutzer und der Unternehmen austariert werden muss.

"Die in Deutschland bestehenden rechtlichen Regelungen bieten eine umfassende Grundlage für einen wirkungsstarken Datenschutz - eine weitere und vor allem unverhältnismäßige Verschärfung würde für den Einzelnen nicht mehr Schutz vor kriminellen Handlungen bringen, für die Wirtschaft aber nachhaltig negative Folgen haben. Statt nach immer noch schärferen Datenschutzgesetzen zu rufen, sollten wir uns vielmehr auf eine konsequente Anwendung der bestehenden Regelungen und - im Falle von Verstößen - konsequente Ahndung und Sanktionierung konzentrieren. Wir alle - Politik, Wirtschaft, die Öffentlichkeit und jeder Einzelne - sind hier aufgefordert, dafür Sorge tragen, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten an jeder Stelle und zu jeder Zeit sorgsam geschieht und diese Daten vor unberechtigten Zugriffen - ganz gleich von welcher Seite - geschützt werden“, so Matthias Ehrlich, Vizepräsident im BVDW.

Der Handel mit umfassenden Kundendaten, wie er in den letzten Wochen augenscheinlich wurde, ist bereits auf Basis des geltenden Rechts illegal. Da die zuletzt beschlossenen Konsequenzen gesetzgeberischen Handelns dem Problem an sich keine Abhilfe schaffen, aber weit reichende Folgen für die gesamte Digitale Wirtschaft haben würden, ist der BVDW - insbesondere im Rahmen der nun angekündigten bundesweiten Anhörung zum Referentenentwurf für ein Ausführungsgesetz zum Datenschutz – weiterhin gerne zum Dialog bereit.

Weiter Informationen sind unter www.bvdw.org bereitgestellt.

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