(openPR) Berlin, 03. September 2008 - Die bankfinanzierte Rente - das Anfang der 90er Jahre gepriesene Steuermodell für Spitzenverdiener hat sich in den meisten Fällen zum Verlustbringer entwickelt. „In vielen Fällen ist eine Sanierung notwendig, um die Verluste in Grenzen zu halten“, erklärt Hans-Peter Friedebach von der WIZARD Financial Consulting GmbH. „Wir empfehlen eine individuelle unabhängige Prüfung der Verträge. Dabei sollten auch die Änderungen im Zuge der Abgeltungssteuer 2009 Berücksichtigung finden.“ WIZARD hat auf die aktuelle Bedarfssituation reagiert und die Beratung zu den bankfinanzierten Renten zu einem seiner Schwerpunktthemen gemacht.
Das Steuermodell besteht aus drei Komponenten. Ein Teil davon ist ein endfälliges Darlehen, welches häufig in Niedrigzinswährungen wie Schweizer Franken oder Japanischen Yen aufgenommen wurde. Der Darlehensbetrag war dann genutzt worden, um in eine sofort beginnende Rentenversicherung einzuzahlen. Die Rentenzahlung wiederum wurde eingesetzt, um die Darlehenszinsen sowie eine Lebensversicherung oder einen Investmentfonds zu bedienen, mit der dann bei Fälligkeit der Darlehensbetrag zurückgezahlt werden sollte. Damit das ganze Konzept funktioniert, ist es wichtig, dass die prognostizierten Renditen eintreffen und die Darlehenszinsen als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind.
Realität ist jedoch, dass die Wertentwicklungsprognosen für die Tilgungsversicherungen oder Investmentfonds vielfach zu optimistisch waren und nicht annähernd erwirtschaftet wurden. Die Auszahlungssumme bei Fälligkeit wird somit nicht ausreichen, um das Darlehen zu tilgen. Zudem verlangen die Banken meist zusätzliche Sicherheiten, aufgrund der niedrigen Vermögenswerte.
Hinzu kommt, dass mit Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 die Darlehenszinsen nicht mehr steuerlich absetzbar sein werden. Das langfristig ausgelegte Konzept ist somit gekippt und wird bei unveränderter Weiterführung zunehmend negativ. Für die Anleger ist es daher notwendig, eine Entscheidung zu treffen, wie sie in Zukunft mit dem Modell verfahren wollen.
Dabei ist es sinnvoll eine Anpassung noch in 2008 vorzunehmen. Denn sollten sich die Anleger dazu entscheiden, die Tilgungsversicherung abzustoßen, kann bei einem Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt noch eine Steuerfreiheit genutzt werden. Insgesamt erhält der Policeninhaber im Zweitmarkt meist einen höheren Betrag als bei einer Kündigung der Versicherung. Mit dem Kapital aus dem Verkauf der Police kann dann das Darlehen teilweise zurückgezahlt werden und eventuell ist es sinnvoll in eine neue Tilgungsversicherung, in Form einer flexiblen Investmentpolice, zu investieren. „Wichtig ist, die bestehende Police individuell zu betrachten. Die betreffenden Anleger sollten sich daher neutral beraten lassen und auch ihren Steuerberater bei Änderung des Rentenmodells einbeziehen“, so Friedebach.
WIZARD bietet für bankfinanzierte Rentenmodelle einen Komplett-Service an. Neben der Beratung und Überprüfung der Tilgungsträger hilft das Unternehmen auch bei der Umsetzung der Maßnahmen, ganz gleich, ob sich der Kunde für eine Auflösung oder eine Umstellung des Modells entscheidet. Die Abstimmung der einzelnen Schritte mit der Versicherung und der involvierten Bank übernimmt das Berliner Beratungsunternehmen ebenfalls. Des Weiteren hat WIZARD auch Lösungen entwickelt für die Ansprüche der Kunden gegenüber den Versicherungen, die mit unrealistischen Wertentwicklungen für das Modell geworben haben.













