(openPR) Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. 12 A 280.07) hat heute die Klage eines ehemaligen Mitglieds des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Universität Potsdam gegen das Land Berlin auf Zahlung von Begrüßungsgeld abgewiesen.
Der Kläger, Jörg Schindler, ist Student an der Universität Potsdam und hat seine Wohnung in Berlin - wie 2000 andere seiner Kommilitonen auch. Anders als Studierende, die zum Studium an einer Berliner Hochschule nach Berlin ziehen, erhalten diese jedoch bisher kein Begrüßungsgeld in Höhe von 110 Euro.
In seiner Klage vom 17.04.2007 machte das Mitglied der Grün-Alternativen Liste (GAL) geltend, es werde zu Unrecht diskriminiert.
Das Land Berlin hatte das so genannte „Begrüßungsgeld“ im Jahre 2002 beschränkt auf Studierende an Berliner Hochschulen eingeführt, um mehr Studierende zur Anmeldung in Berlin zu bewegen. Je Einwohner erhält das Land jährlich 2.900 Euro aus dem Länderfinanzausgleich. Da Studierende ihren Erstwohnsitz vielfach bei den Eltern behalten, entgehen Berlin jährlich Millionen.
Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 2005 (Drs. 15/12303) hatte die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erklärt, dem Land Berlin seien durch dass Begrüßungsgeld allein in den Jahren 2002 bis 2004 „bis zu 71 Millionen Euro“ zusätzlich zugeflossen. Im kleineren Stadtstaat Bremen wird von jährlich 1000 Neuanmeldungen allein wegen des dortigen Begrüßungsgeldes ausgegangen.
Das Land Berlin erhalte im Falle seiner Anmeldung das gleiche Geld und er verhalte sich melderechtlich nicht anders als die Studierenden der Berliner Hochschulen, begründete der angehende Jurist im jetzt entschiedenen Verfahren seine Klage. Auch deswegen sei es schlechthin unvernünftig, ihn beim Begrüßungsgeld auszuschließen.
Das Verwaltungsgericht begründete sein Urteil am Schluss der heutigen Sitzung damit, dass der Senat von Berlin bei der Vergabe von freiwilligen Leistungen einen äußerst weiten Gestaltungsspielraum habe. Die Verknüpfung des Auszahlung von Begrüßungsgeld mit dem Ort der besuchten Hochschule sei ein sachgerechtes Unterscheidungskriterium.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kündigte heute an, Rechtsmittel gegen das Urteil zu prüfen. "Bloß zu sagen, die Diskriminierung anhand des Hochschulortes sei sachgerecht, ersetzt keine einleuchtende Begründung", so der Jura-Student. "Wenn das schriftliche Urteil nicht mehr hergibt, werde ich im Interesse der mehreren tausend Betroffenen in die nächste Instanz gehen."
Unabhängig vom weiteren Verlauf des Verfahrens fordert die GAL die Berliner Landespolitik auf, die angefochtene Regelung zu ändern: "Seit Jahren schreibt der Berliner Senat in seinen Haushaltsplan, wie sehr sich das Begrüßungsgeld für Studierende lohne. Es lohnt sich erst recht für Studierende brandenburgischer Hochschulen, die das Land weniger kosten!“











