(openPR) Berlin, 14. August 2008. Der unabhängige Energieversorger FlexStrom begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes gegen den Stromkonzern Vattenfall. Der Kartellsenat hat mit seiner Entscheidung eine Senkung der Netzentgelte bestätigt. Vattenfall muss zudem rund 50 Millionen Euro an alternative Anbieter zurückzahlen.
Das Urteil stärkt vor allem die Position der Bundesnetzagentur, gegen überhöhte Forderungen der Stromkonzerne vorzugehen. Die Behörde hatte im Juni 2006 die von Vattenfall erhobenen Gebühren gesenkt, dagegen hatte das Unternehmen Rechtsmittel eingelegt. Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits im vergangenen Jahr die Auffassung der Netzagentur bestätigt.
„Die Entscheidung ist ein klares Signal gegen die Konzerne und für mehr Wettbewerb“, sagt FlexStrom Geschäftsführer Robert Mundt. Vor allem die Verbraucher profitieren davon, weil Strom bisher deutlich zu teuer angeboten würde. „Nur wenn die Strukturen auf dem Strommarkt sich ändern, bleibt Energie in Deutschland auf Dauer bezahlbar“, so Mundt. Das BGH-Urteil sei dazu nur ein erster Schritt: Neben Vattenfall müssten auch die Energieriesen E.on, EnBW und RWE ihre Gebühren deutlich senken.
Der günstige Anbieter FlexStrom will nun klären, ob sich ein Erstattungsanspruch gegen Vattenfall besteht. Als unabhängiger Versorger ist FlexStrom seit mehr als fünf Jahren auf dem Markt aktiv und fordert bereits seit langem bessere Wettbewerbsbedingungen. Im Herbst 2006 hatte das mittelständische Unternehmen bereits öffentlich angeboten, Vattenfall das Stromnetz für einen Euro abzukaufen. Zuvor hatte der schwedische Energiekonzern behauptet, der Netzbetrieb rentiere sich nicht mehr.









