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Im Zweifelsfall den Fiskus fragen

Bild: Im Zweifelsfall den Fiskus fragen

(openPR) Kostenlose Anrufungsauskunft vermeidet späteren Ärger

Bonn - Arbeitgeber könnten sich viel Ärger mit dem Finanzamt ersparen, wenn sie von der so genannten Anrufungsauskunft wüssten. Im Gegensatz zu der kostenpflich­tigen verbindlichen Auskunft kostet sie keinen Cent, beschränkt sich allerdings auf lohnsteuerrechtliche Fragen. „Von dieser Möglichkeit des Paragrafen 42e Einkom­mensteuergesetz wird jedoch aus Unkenntnis wenig Gebrauch gemacht", so das Unternehmer-Internetportal „www.bwr-media.de".



Der große Vorteil einer Anrufungsauskunft bestehe darin, dass sie von einer mögli­chen Lohnsteuerhaftung befreit – jedoch nur dann, wenn der geschilderte Sachver­halt mit der tatsächlichen Umsetzung identisch ist. Dann gelte der Rechtsgrundsatz von „Treu und Glaube". Gegen die Auskunft sei in der Regel kein Einspruch möglich, da das Finanzamt mit seiner Antwort den Unternehmer nicht zu einer bestimmten Handlung oder Unterlassung zwingen könne.

Vorsicht: Auskunft ist nicht für die Ewigkeit

Die Anrufungsauskunft ist allerdings nicht unbegrenzt wirksam, warnt www.bwr-media.de in seinem Informationsdienst „Unternehmens-Steuern aktuell“. Ändert sich die der Auskunft zugrunde liegende Rechtsauffassung, erlischt die Rechtsgültigkeit automatisch. Das Finanzamt werde seine Antwort von sich aus nicht widerrufen oder auf deren jetzige Ungültigkeit hinweisen. Es stelle sich auf den Standpunkt, dass ein Arbeitgeber trotz positiver Anrufungsauskunft verpflichtet ist, die aktuelle Entwicklung des Lohnsteuerrechts zu verfolgen.

Mit einer Anrufungsauskunft könne z.B. geklärt werden, ob ein Mitarbeiter als Selbst­ständiger oder als Arbeitnehmer einzustufen ist, ob eine bestimmte Zahlung steuer­pflichtig oder steuerfrei zu behandeln ist, oder ob ein Arbeitnehmer unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Auch Fragen zur Doppelbesteuerung von Arbeits­lohn für ausländische Mitarbeiter können mit diesem Verfahren geklärt werden.

Mehr Informationen über die Anrufungsauskunft kostenlos unter:
www.bwr-media.de/gratisdownload

Der Beitrag „Lassen Sie Zweifelsfälle vom Fiskus jederzeit kostenlos klären“ zeigt unter anderem Wege auf, wie eine negative Antwort des Finanzamtes doch noch einmal überprüft werden kann, oder in welchen Fällen eine Anrufungsauskunft nicht möglich ist. Außerdem werden die Vor- und Nachteile der kostenpflichtigen verbindlichen Auskunft und der unentgeltlichen Anrufungsauskunft dargestellt.

BWRmed!a, 12.8.2008

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