(openPR) Wackersdorf – Ärzte und Heilpraktiker dürfen Patienten gemeinsam betreuen, wenn sie die berufsrechtlichen Grenzen beachten. „Am wichtigsten ist es dabei“, so Rechtsanwalt Horst Meurers, „dass ein Patient nicht zeitgleich und nahtlos von Arzt und Heilpraktiker behan-delt wird“.
Welche Kooperationsmöglichkeiten sind Ärzten und Heilpraktikern erlaubt? Diese Frage diskutierten Mitglieder der Gesellschaft für Medizinalpilz- und Mykomolekulare Therapie im Rahmen eines Expertengesprächs, das im Juli 2008 mit Unterstützung der Firma NHC, Tännes-berg, durchgeführt wurde. In der Gesellschaft sind mittlerweile 135 Therapeuten beider Berufs-gruppen organisiert, eine Therapeutenliste findet sich unter www.medizinalpilze.de.
Der auf Medizinrecht spezialisierte Mainzer Rechtsanwalt Horst Meurers warnte davor, die rechtlichen Grundlagen zu unterschätzen. Er betonte, eine Zusammenarbeit sei dann rechtlich unakzeptabel, wenn Arzt und Heilpraktiker gleichzeitig behandelten. Wenn sie aber zeitversetzt und in Abstimmung miteinander arbeiteten, erfüllten sie die Anforderungen der ärztlichen Berufsordnung.
„Richtig aufgebaut ist so eine Kooperation rechtlich zulässig“, erklärte Meurers. Auch eine zeitversetzte Nutzung derselben Räume sei vorstellbar. Ganz wichtig ist für den Juristen, dass der Patient die Behandlungsschritte der beiden Therapeuten unterscheiden und zuordnen kann. Wichtig sind also eine dokumentierte Aufgabenteilung und ein zeitlich versetztes Arbeiten. Gegen eine schriftliche Kommunikation per Arztbrief oder ein Gespräch über die Therapiemaßnahmen in Abwesenheit des Patienten ist aus seiner Sicht nichts einzuwenden.
Ein Arzt darf seinem Patienten übrigens auch einen Heilpraktiker empfehlen, wenn es hierfür einen hinreichenden sachlichen Grund gibt. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn nur dieser Heilpraktiker eine bestimmte Therapie anbietet.
Praktische Beispiele für den Sinn so einer Zusammenarbeit berichtete Dr. med. Andreas Kappl, Wackersdorf: Der Allgemeinarzt und stellvertretender Vorstand der Gesellschaft stellte das Beispiel eines Schmerz-Patienten vor, der vom Arzt kinesiologisch getestet und mykomolekular behandelt wurde, während der Heilpraktiker homöopathisch und osteopathisch mit ihm arbeitete.
Einig waren sich die Experten darin, dass Berührungsängste zwischen naturheilkundlich tätigen Ärzten und Heilpraktikern endlich der Vergangenheit angehören sollten – zum Wohle der Patienten.
(Gesellschaft für Medizinalpilz- und Mykomolekulare Therapie - GMMT)










