(openPR) IIR-Konferenz "Off-Label-Use" am 23. September im Dorint Hotel Pallas in Wiesbaden
Frankfurt am Main/Wiesbaden, 07. August 2008. Die Verordnung von Arzneimitteln außerhalb ihrer konkreten Zulassung ist Alltag in deutschen Praxen. Vor allem in der Krebsversorgung und der Kinderheilkunde greifen Ärzte auf den sogenannten Off-Label-Use zurück: Patienten, die an der Augenkrankheit Makuladegeneration leiden, werden mit einem Darmkrebsmedikament behandelt; einjährigen Kindern werden Schnupfenmittel verschrieben, die nicht für ihre Altersklasse zugelassen sind. Experten gehen davon aus, dass in Europa über die Hälfte der zur Behandlung von Kindern bestimmten Arzneimittel anders verwendet wird als in der Zulassung vorgesehen. (Quelle: Berliner Ärzte, 7/2008)
In welchem Umfang Off-Label-Use zulässig ist und Krankenkassen die Kosten erstatten müssen, beschäftigt die Pharmaindustrie ebenso wie die Diskussion um Zwangszulassungen der Off-Label-Präparate. Zudem stehen Arzneimittelhersteller vor dem Dilemma, Ärzte über Off-Label-Produkte informieren zu wollen, ohne aber für sie werben zu dürfen. Diese Punkte greift die IIR-Konferenz "Off-Label-Use" unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Gerd Glaeske (Universität Bremen) am 23. September 2008 in Wiesbaden auf. Das Programm ist abrufbar unter: www.iir.de/off-label-use/dn
PD Dr. Stephan Schmitz, Vorstandsvorsitzender des Berufsverbandes der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland e.V. (BNHO), gibt einen Einblick in den Off-Label-Gebrauch in seinem Fachgebiet. Weitere Beiträge liefern Vertreter von unter anderem Pfizer, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem AOK Bundesverband und der Kinder- und Jugendklinik des Universitätsklinikums Erlangen.
Internet: www.iir.de/off-label-use/dn









