(openPR) Mit TIA Z3-AEO wird der Zugang zum AEO einfacher
Die Zollbehörden sind stetig bemüht, den internationalen Warenverkehr sicherer und schneller zu gestalten. Produktpiraterie soll ebenso vorgebeugt werden, wie falsch deklarierter Ware. Mit dem weltweit gültigen Zollzertifikat "Authorized Economic Operator AEO" erhält ein Teilnehmer am Zollverfahren künftig einen Status, der ihn als "sicheren" Lieferanten gegenüber Kunden und Lieferanten klassifiziert. Seit Anfang des Jahres kann es beantragt werden.
Drei Stufen sieht das neue Zertifikat, das im Deutschen als "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (ZwB)" bezeichnet wird, vor. Die "Zollrechtliche Vereinfachung (AEO C), die "Sicherheit" (AEO S) sowie die höchste Stufe "Zollrechtliche Vereinfachung/Sicherheit (AEO F). Mit der Erlangung dieses Zertifikates sind klare Vorteile verbunden. Vereinfachte Zollverfahren werden leichter (und damit auch schneller) EU-weit bewilligt. Inhaber eines AEO-Zertifikates der Stufen S oder F müssen als Teilnehmer am elektronischen Ausfuhrverfahren ATLAS weniger Datensätze angeben als anderer Zollbeteiligte. Darüber hinaus werden die so zertifizierten Teilnehmer weniger vom Zoll kontrolliert.
Um dieses Zertifikat zu erlangen, sind umfangreiche Fragebögen der Zollbehörde auszufüllen. Zur Beantwortung dieser Fragen ist an vielen Stellen umfassendes zollrechtliches Wissen notwendig. Die TIA hat hierfür eine eigene Software entwickelt. Zu jedem Punkt in den Formularen bietet die Software neben den rechtlichen Informationen, Tipps und Hinweise aus der Praxis. Verknüpfungen zu den rechtlich relevanten Texten ergänzen die angebotenen Informationen. Um den Kunden zollrechtliche Sicherheit zu gewährleisten, ist die TIA eine Kooperation mit Dr. Ulrich Möllenhoff eingegangen. Die Kanzlei des Münsteraner Fachanwalts für Steuerrecht ist auf Außenwirtschaftsrecht (Zoll- und Exportkontrolle) spezialisiert und berät Unternehmen unter anderem darin, welche Zollverfahren für sie notwendig und welche ökonomisch sinnvoll sind.
Nachdem der AEO-Aspirant alle Fragen, unterstützt durch die passenden Informationen der Software, beantwortet hat, kann der AEO-Antrag ausgedruckt werden. Die Funktionen der Software erlauben es im Anschluss, die ermittelten Daten weiterzuverwenden und ein Auditing System zu errichten, das überprüft, ob die Vorgaben des Zollrechts und der Exportkontrolle im Unternehmen auch dauerhaft eingehalten werden.
"Das Verfahren und die Erlangungen des Zertifikates sind grundsätzlich positiv zu sehen", sagt TIA innovations-Geschäftsführer Gerhard Stirner. "Doch muss berücksichtigt werden, dass jeder AEO sich selbst dazu verpflichtet, jegliche Veränderungen die den Status des AEO betreffen, umgehend zu melden." Zwar kontrolliert der Zoll AEOs weniger. Allerdings kann die Nichteinhaltung der Vorgaben des AEO dazu führen, dass der Status des AEO entzogen wird. Da die Inhaber dieses Status von den Zollbehörden auch im Internet veröffentlicht werden, würde der Entzug dieses Status einen erheblichen Rufverlust des Unternehmens zur Folge haben. Zusätzlich ist der Verlust des Status den Geschäftspartner, die darauf gebaut haben, mitzuteilen. "Dies können wir verhindern".
Stirner baut mit seiner TIA Z3-AEO-Software auf ein permanentes Monitoring: Mit dem Programm werden die AEOs angehalten, regelmäßig das Unternehmen und seine Strukturen auf die Vorgaben des AEO hin zu überprüfen. Zusätzlich verfügt die Software über eine Schnittstelle zur TIA Z3 Software zur Zollabwicklung und kann so alle Zollvorgänge wie die laufende Zollabwicklung und die notwendige Überprüfung der Kunden, etc. protokollieren. So kann die Ordnungsgemäße Zollabwicklung auch auf nach einer gewissen Dauer nachvollzogen werden. "Damit schaffen wir doppelte Sicherheit."
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