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'GAMEplaces Business & Legal' thematisiert die 'Intellectual Property'

25.07.200809:15 UhrIT, New Media & Software
Bild: 'GAMEplaces Business & Legal' thematisiert die 'Intellectual Property'

(openPR) Zum Start der Business-Frühstücksreihe am 31. Juli gibt Guido Hettinger (Brehm & v. Moers) einen systematischen Überblick über urheber- und medienrechtliche Grundlagen bei der Entwicklung von Games

Frankfurt am Main, 25. Juli 2008 – Nicht selten ist die 'Intellectual Property' (kurz: 'IP'), also das geistige Eigentum an einem Spiel, Gegenstand hitziger Verhandlungsführung oder sogar gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Entwicklern und Publishern. Was aber genau ist die 'IP'? Aus welchen Rechtspositionen setzt sie sich zusammen und wie kann ein Entwickler diese erwerben? Ist die Idee oder die Fabel eines Spiels überhaupt schutzfähig? Diese und weitere Fragestellungen sind Gegenstand der Auftaktveranstaltung zur neuen Business-Frühstücksreihe GAMEplaces Business & Legal, die am 31. Juli in der IHK Frankfurt am Main stattfindet.



Mit seinem systematischen Überblick über die urheber- und medienrechtlichen Grundlagen bei der Entwicklung von Games will Rechtsanwalt Guido Hettinger (Brehm & v. Moers) ein Bewusstsein für den Themenkomplex 'Intellectual Property' schaffen: "Es ist wichtig, den Entwicklern und Publishern die elementaren Fakten nahezubringen", sagt Hettinger. Auf einer solchen Basis könnten diese dann ein sicheres Gespür im Umgang mit potenziellen juristischen Fallstricken entwickeln, denen sie in ihrem beruflichen Alltag begegneten, so Hettinger weiter.

Deshalb beleuchtet er die Thematik sowohl unter juristischen als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Bei Letzteren geht es vor allem um die Frage, wer berechtigt ist, Nachfolge- oder Zusatzprodukte zu erfolgreichen Spielen zu entwickeln und herauszubringen. In juristischer Hinsicht sind in erster Linie Fragen der ordnungsgemäßen Lizenzierung relevant, die der internationalen Vermarktung eines Spiels vorangehen müssen: Wie können Entwickler einen solchen Schutz aller in einem Spiel verkörperten urheberrechtlichen Nutzungsrechte sicherstellen? Welche sonstigen Rechtspositionen Dritter und weiterer, an der Entwicklung Beteiligter gilt es zu berücksichtigen?

Über Guido Hettinger (Brehm & v. Moers): Guido Hettinger hat sich auf Urheber- und Medienrecht sowie Recht der Informationstechnologie spezialisiert. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind u. a. die Vertragsgestaltung für Medien- und IT-Projekte, digitale Distribution von Content und Softwareanwendungen sowie Electronic- bzw. Mobile-Commerce.

GAMEplaces Business & Legal am 31. Juli 2008: 'Intellectual Property'
Ort: IHK Frankfurt am Main, Konferenzraum im 2. OG, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Uhrzeit: 8:30 – 10:00 Uhr
Die Teilnahme ist nach Anmeldung auf www.gameplaces.de kostenlos

SPECIAL AUF DER GAMES CONVENTION am 21.August 2008: 'Safety First'
Referenten: Dr. Benedikt Wemmer (Brehm & v. Moers) & Thomas Klemm (HDI Gerling)

Bei der Entwicklung und Produktion von Games kann es zu vielfältigen Problemen kommen, die möglicherweise zu einer Überschreitung der kalkulierten (und finanzierten) Entwicklungsbudgets führen. Dr. Wemmer und Thomas Klemm informieren darüber, wie sich solche Risiken durch einen 'Completion Bond' versichern lassen.

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